HUK Coburg stellt sich quer bei Heckscheibenbruch
#1
Hallo zusammen,

ich habe hier einen Versicherungsstreit laufen gegen die HUK Coburg und brauche mal eure Meinungen und Hilfe.

Kurzfassung:
Ich war auf einer Veranstaltung, das Auto war auf öffentlichem Parkplatz, ich komme zurück, Heckscheibe kaputt. Das Verdeck wurde ebenfalls beschädigt, es ist Brandfleck auf dem Verdeck.
Meine Vermutung: Heckscheibe wurde eingeschlagen und Zigarette ausgedrückt.

Da ich Vollkasko habe, habe ich den Schaden gemeldet. Die Regulierung schien problemlos zu laufen, ich wurde zur Werkstatt geschickt (Werkstattbindung). Dann aber wurde ich nach Sichtung der Werkstatt wieder nach hause geschickt.Sie müssten das erst prüfen. Dann kam die Absage per Post, es seien vielmehr "natürliche Abnutzungsschäden sogenannte Gebrauchsspuren".

Anwalt ist bereits eingeschaltet, habe das eingeklagt.
Von der Gegenseite kam u.a. folgendes zurück:
- Es war vielmehr ein Marder, der auf die Heckscheibe gesprungen sei. Und mit seinem Gewicht die Heckschreibe eingerissen habe.
- Auch denkbar wäre: Ich hätte das Verdeck geöffnet und dabei sei die Heckscheibe gebrochen
- Ein Brandfleck ist nicht zu erkennen

(In der besagten Nacht sind Tierfußspuren auf dem Auto gewesen.. habe sie extra NICHT entfernt, um den Sachverhalt nicht zu verfälschen)
(Ein Brandfleck sei nicht zu erkennen? Haha sehr wohl.. die sind blind.)

Naja unterm Strich wollen sie nicht zahlen.
Jetzt aber noch eine Sache und zwar geht die Gegenseite auch auf den Glasbruch genau ein. Darin steht, dass "der Kläger [ich] den erhobenen anspruch nicht nach A.2.2.6 der AKB [der HUK] stützen kann, wonach Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs versichert sind. Denn nach Rechtsprechung fallen unter dem Begriff "Verglasung" alle Teile, deren Funktion im wesentlichen durch die besonderen Eigenschaften von Glas bestimmt sind, also insbesondere Fenster- und Scheinwerfergläser, wobei es sich aber um mineralisches, kristallines Glas handeln muss. Unter dem Begriff "Verglasung" kann jedoch ein faltbares Kunststoffheckfenster nicht subsumiert werden."

So ich erinnere mich mal irgendwo gelesen zu haben, dass es sich beim Audi Cabrio um eine Polyglas Heckscheibe handelt und mit dieser Begründung einer User hier aus dem Forum erfolg hatte und seinen Fall gewonnen hat.
Kann mir hier jemand helfen?

Lächerlich sowas. Bin verärgert!

Danke schonmal.

Achja, im selben Monat wurden in meiner Region 3 weitere Cabrios beschädigt, stand in der Zeitung.

Gruß
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HUK Coburg stellt sich quer bei Heckscheibenbruch - von AlexV6 - 29.01.2015, 22:05

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