Umbau auf AAN / ABY und Oldtimerzulassung
#3
Servus,

ich habe die Abnahme für das H-Kennzeichen bei meinem Coupé schon durch. Wenn er streng nach dem verlinkten Anforderungskatalog gegangen wäre, dann hätte es das nicht bekommen dürfen. Beispiel? Die BN Pipes ist a) vom Durchmesser größer als die originale und b) erheblich lauter. Hat ihn das interessiert? Nein, weil das in seinem Ermessen liegt.

Grundsätzlich gilt, dass Umbauten, die in dern ersten zehn Jahren möglich gewesen sind, auch prinzipiell abnahmefähig sind. Aber ... wie immer gilt: Da fragen, wo nachher auch die Entscheidung herkommt, ergo beim TÜV selbst. Dann hast eine tatsächlich verwertbare Aussage, auf die du dich im Zweifelsfall berufen kannst.

Gruß
Bo.
Das Leben ist zu kurz, um langweilige Autos zu fahren - das Beste aus den 70ern, 80ern und den 90ern:
Opel GT BJ 72 (seit 10/72 in Familienbesitz) -  Audi Coupé GT 5E BJ '83  -  Audi Cabrio 5E BJ '93

[Bild: GT.jpg][Bild: signatur-coupe.jpg][Bild: signatur_cabrio-bolero.jpg]

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RE: Umbau auf AAN / ABY und Oldtimerzulassung - von Bo. - 25.03.2015, 23:09



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