20.04.2015, 16:01
Hallo Stephan,
Aber hier zitierst Du ja auch schon die Lösung.
Weiteres Beispiel: Beim Ein- oder Aussteigen schlägt die Tür gegen ein anderes Fahrzeug - hängt auch mit dem "Gebrauch des Kfz's" zusammen und wird als Be- und Entladeschaden angesehen.
Denke, damit ist alles gesagt und wir brauchen den Thread nicht unnötig in die Länge ziehen.
(20.04.2015, 15:19)salador schrieb: Dass Be- und Entladeschäden von der Privathaftpflicht zu tragen sind, halte ich aber sowieso für zwingend. Wenn ich Dein Auto mit meinem Einkaufswagen verbeule, wieso sollte dann meine KFZ-Haftpflichtversicherung den Schaden bezahlen? ...Nein; wenn Du den Einkaufswagen nur so hin- und herschiebst, ist es juristisch gesehen kein Be- und Entladeschaden, da nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Gebrauch eines Kfz's -> somit ein Fall für die Privathaftpflichtversicherung.
Aber hier zitierst Du ja auch schon die Lösung.
(20.04.2015, 15:19)salador schrieb: ...Doch dabei kommt es, juristisch spitzfindig, auf den Einzelfall an. Die Erklärung: Passiert der Schaden durch einen Einkaufswagen, der beim Beladen des Autos wegrollt, zahlt die Autohaftpflicht.Und dafür leistet normalerweise keine Privathaftpflichtversicherung - Ausnahme siehst Du bei mir.
Denn das Malheur steht in Zusammenhang mit dem "Gebrauch des Kraftfahrzeugs". ...
Weiteres Beispiel: Beim Ein- oder Aussteigen schlägt die Tür gegen ein anderes Fahrzeug - hängt auch mit dem "Gebrauch des Kfz's" zusammen und wird als Be- und Entladeschaden angesehen.
Denke, damit ist alles gesagt und wir brauchen den Thread nicht unnötig in die Länge ziehen.
Servus
Winni
Getreu dem Motto: "Leben und leben lassen!"
Winni
Getreu dem Motto: "Leben und leben lassen!"