30.04.2015, 10:31
(30.04.2015, 10:13)Pasci schrieb: In solchen Momenten überlegt man sich (oder zumindest ich) sich eine Dashcam zuzulegen.Hi,
hilft auch nix. Werden generell wegen Datenschutzverletzung nicht als Beweismittel akzeptiert. Die Ausnahme letztens
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/dashc...30116.html
galt nur, weil die Dashcam (angeblich...) anlassbezogen eingeschaltet wurde und nicht dauerhaft mitlief. Bei einer solchen Aktion wie sie dem ManuelL passiert ist, bringt es also nix, denn dazu müsste man Hellseher sein.
Seufz. Hoffe es geht gerichts- und versicherungsmässig gut aus.
MfG
Stephan
Das Leben ist zu kurz, um Reihenvierzylinder zu fahren.