(21.05.2015, 13:19)Jogie schrieb:(21.05.2015, 11:20)Audi_JR schrieb: H-Kennzeichen und diese Felge wird sich denk ich mal auch nicht unbedingt vertragen.
Ja, wahrscheinlich, denn "eigentlich" müsste man eine Felge finden, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung zu kaufen war.
Das ist nicht ganz korrekt.
Siehe:
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1...v_Sued.pdf
Zitat:Reifen/Räder Folgende Voraussetzungen sind der Begutachtung zugrunde zu legen: Originalausrüstung oder zeitgenössisches Zubehör, das der StVZO entspricht. Nur dem Erstzulassungszeitraum entsprechend zeitgemäße und mögliche Umrüstungen (Liste A aus altem § 36 StVZO beachten, z.B. grüne TÜVIS). Werksfreigegebene Umrüstungen Reifengröße max. 2 „Nummern“ breiter als am Original. Beispiel: MG-B Grundausstattung: 165SR14 mögliche Umrüstung: 185/70SR14 (Felgenbreite beachten!). Umrüstungen, die nachweislich bereits vor 20 Jahren, bezogen auf den Zeitpunkt der Oldtimerbegutachtung, vorschriftsmäßig durchgeführt worden sind. Umbereifungen von Diagonal- auf Radial-Reifen sind grundsätzlich möglich. Unterschiedliche Reifengrößen vorne/hinten nur, wenn ab Werk bereits vorgesehen oder im Räderkatalog bzw. zeitgenössischen Prüfberichten aufgelistet (also keine „Hot-Rod-Fahrzeuge“). Alle im Räderkatalog für den betreffenden Fahrzeugtyp aufgeführten Umrüstungen sind möglich, auch wenn sie nicht bereits vor 20 Jahren eingetragen waren.
Grüße,
Bastian