16.07.2015, 10:45
Hallo,
diese Felgen sind für das Audi cabrio zugelassen, der Knackpunkt ist nicht technsicher art (hat ja die Typisierungsstelle selbst erklärt) sondern rein semantischer Art. das mit der erloschenen ABE ist natürlich richtig, aber _so_ einfach ist es für die Versicherung auch wieder nicht, ausdem Versicherungsschutz rauszukommen. Mit dem Argument "die Felgen waren für den Unfall nicht entscheidend und es liegt auch ein positives Gutachten für sie vor aber sie hätten sie typisieren lassen müssen, deshalb zahlen wir nicht" funzt so auch nicht. Ein ganz klein wenig Kausalität der Dinge ist da dann doch noch von nöten. Man lese z.B.
http://www.juraforum.de/forum/t/kfz-vers...au.461592/
und erinnere sich: die Felgen haben ein Gutachten, die Typisierung scheitert an einem Formalismus bzw. Unkenntnis der Typisierungsstelle.
Aber das mal beiseite.
Eine andere Typisierungstelle kann der TE nehmen, wenn er den Wohnort wechselt. Halte ich auch für einen schwierigen Lösungsweg.
Der Felgenhersteller hat vielleicht ein Gutachten in "B4/8G"-Ausführung, wenn nicht, wird es ihm egal sein.
Ich halte Audi in D für den besten Ansprechpartner. Die haben den Schlamassel ja mit verursacht. Audi müsste doch eigentlich bestätigen können, dass ein Typ 89 mit der HSN/TSN 0588/571 das gleiche Modell wie ein B4/8G mit dem österreichischen "nationalen Code" (findet sich unter dem Punkt A7 in der österreichischen Zulassungsbescheinigung) ist.
Weiterhin: In A wird der nationale Code von der Firma Eurotax vergeben. Möglicherweise können die ja bestätigen, dass die zwei Bezeichnungen ident sind.
Der Tip mit der EG-BE Nummer kann ja klappen; nur: in meinem Zulassungsschein steht schon mal unter Punkt K was ganzes anders als im Gutachten...
HTH
MfG
Stephan
diese Felgen sind für das Audi cabrio zugelassen, der Knackpunkt ist nicht technsicher art (hat ja die Typisierungsstelle selbst erklärt) sondern rein semantischer Art. das mit der erloschenen ABE ist natürlich richtig, aber _so_ einfach ist es für die Versicherung auch wieder nicht, ausdem Versicherungsschutz rauszukommen. Mit dem Argument "die Felgen waren für den Unfall nicht entscheidend und es liegt auch ein positives Gutachten für sie vor aber sie hätten sie typisieren lassen müssen, deshalb zahlen wir nicht" funzt so auch nicht. Ein ganz klein wenig Kausalität der Dinge ist da dann doch noch von nöten. Man lese z.B.
http://www.juraforum.de/forum/t/kfz-vers...au.461592/
und erinnere sich: die Felgen haben ein Gutachten, die Typisierung scheitert an einem Formalismus bzw. Unkenntnis der Typisierungsstelle.
Aber das mal beiseite.
Eine andere Typisierungstelle kann der TE nehmen, wenn er den Wohnort wechselt. Halte ich auch für einen schwierigen Lösungsweg.
Der Felgenhersteller hat vielleicht ein Gutachten in "B4/8G"-Ausführung, wenn nicht, wird es ihm egal sein.
Ich halte Audi in D für den besten Ansprechpartner. Die haben den Schlamassel ja mit verursacht. Audi müsste doch eigentlich bestätigen können, dass ein Typ 89 mit der HSN/TSN 0588/571 das gleiche Modell wie ein B4/8G mit dem österreichischen "nationalen Code" (findet sich unter dem Punkt A7 in der österreichischen Zulassungsbescheinigung) ist.
Weiterhin: In A wird der nationale Code von der Firma Eurotax vergeben. Möglicherweise können die ja bestätigen, dass die zwei Bezeichnungen ident sind.
Der Tip mit der EG-BE Nummer kann ja klappen; nur: in meinem Zulassungsschein steht schon mal unter Punkt K was ganzes anders als im Gutachten...
HTH
MfG
Stephan
Das Leben ist zu kurz, um Reihenvierzylinder zu fahren.