17.07.2015, 19:27
(16.07.2015, 22:12)Cabriofreak schrieb: HalloHey.
Du kannst auch zur DEKRA gehen. Die dürfen im Westen genau solche Sachen eintragen. Hatte mein gesamtes Fahrwerk eintragen lassen. Ich würde den TÜV wechseln.
Grüße
Das ist leider falsch. Ja, DEKRA (und auch andere Organisationen) können Fahrwerk, Felgen, etc eintragen, aber NUR, wenn ein Gutachten vorhanden ist, dass dein Fahrzeug (genauer Typ) und dein Fahrzeugteil enthält.
Im Bolero - Gutachten sind aber die 2,3er NG nicht enthalten. Also ist es keine Änderungsabnahme nach §19.3 sondern eine nach §21 (Einzelabnahme).
Grüße
Max
Grüße,
Max
Max