10.05.2005, 11:51
Hi!
Rein rechtlich sind die Kurzzeitkennzeichen nur für den Weg der Überführungsfahrt, nicht aber für Spazierfahrten gültig. Du musst nämlich Start und Ziel der "Überführungsfahrt" angeben.
Gruß,
Gerti
Rein rechtlich sind die Kurzzeitkennzeichen nur für den Weg der Überführungsfahrt, nicht aber für Spazierfahrten gültig. Du musst nämlich Start und Ziel der "Überführungsfahrt" angeben.
Gruß,
Gerti