Frage zu Kurzzeitkennzeichen
#3
Hi!

Rein rechtlich sind die Kurzzeitkennzeichen nur für den Weg der Überführungsfahrt, nicht aber für Spazierfahrten gültig. Du musst nämlich Start und Ziel der "Überführungsfahrt" angeben.

Gruß,
Gerti
Endlich wieder ein Cab Smile

[Bild: 119854.png]
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[Kein Betreff] - von Maveric - 09.05.2005, 18:45
[Kein Betreff] - von Boris - 10.05.2005, 10:48
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