11.05.2005, 18:11
Zitat:Originally posted by bodenfisch@9 May 2005, 15:23:43Hi,
Ich hatte mein Cab im Winter stillgelegt. Der Tüv lief im Dezember ab. Folglich konnte ich das Auto im April nicht wieder anmelden sondern mußte erst zum Tüv.
Laut Aussage meines Versicherungsvertreters durfte ich auf direktem Wege mit entstempelten Kennzeichen zum Tüv fahren und anschließend zur Zulassungstelle.
Er meinte auf diesem Weg wäre ich trotzdem versichert. Was die Rückdatierung des Tüv angeht hatte ich auch keine Probleme. Der ist jetzt gültig bis 04/2007 B)
Gruß B B) denfisch
ich fürchte dein Versicherungsvertreter hat sich vertan.
Fahren nur mit der Doppelkarte in der Hand darf man auf direkten Weg zur Zulassungsstelle bzw. nach dem abmelden auf direkten Weg von der Zulassungsstelle zurück nach hause.
Versicherungstechnisch ist das gar nicht das Problem, da reicht halt die Doppelkarte immer als Versicherungsschutz aus, aber die Polizei macht ärger!
Also ehr vorsichtig sein und nicht auf die Rechtsauskunft von uns "Versicherungs-Schleimern vertrauen"- besser immer noch eine kurze Auskunft von der Polizei bzw. Zulassungsstelle einholen!
Bei meiner Auskunft bin ich mir so zu etwa 95 % sicher, das diese richtig ist

Ciao
Matthias, von Beruf Versicherungsfritze!
<br>Ciao <br><br>Matthias - aus der Perle Ostwestfalens 32609 Hüllhorst