10.08.2016, 20:19
....gibt es nicht auch noch eine Regel über die Verhältnismäßigkeit der Mittel?
89 € Reklamieren wegen 1,50€? Den Schaden soll mir doch mal einer erklären. Ich habe das Gefühl, das geht Richtung Abzockeanwalt. Wenn der Schaden, der geltend gemacht wird, tatsächlich bei 1,50€ liegt, dann wird das Amtsgericht doch nicht tätig wg. Geringfügigkeit oder liege ich da falsch?
Wie kommen die überhaupt an die Adresse, wenn eine Halteranfrage nur vom Amt gestellt werden kann?
Was mir noch einfällt ist, dass hoheitliche Aufgaben nur von einem Amtsträger wahrgenommen werden können. Das einzige, was der Parkplatzinhaber machen könnte ist, einen Abschleppwagen auf eigene Kosten zu beauftragen und diese dann wieder vom Halter des Wagens einzufordern. Aber auch dann braucht man für die Halterfeststellung die amtlichen Behörden.
Das ist alles very very strange.
Also: Ruhe bewahren. Nicht auf den Vorgang eingehen, sondern einfach zurückschreiben, dass es sich hierbei um einen Irrtum handeln muss. Nicht begründen, warum. Keine Beweise einfordern oder sonst irgendwas. Und dann forderst Du, dass die Forderung des Anwalts bitte zurückgenommen wird. Mit Einschreiben und Rückschein. Fertig!
Die Anderen wollen was von Dir. Du willst nichts von Denen(wissen).
Beste Grüsse Christian
89 € Reklamieren wegen 1,50€? Den Schaden soll mir doch mal einer erklären. Ich habe das Gefühl, das geht Richtung Abzockeanwalt. Wenn der Schaden, der geltend gemacht wird, tatsächlich bei 1,50€ liegt, dann wird das Amtsgericht doch nicht tätig wg. Geringfügigkeit oder liege ich da falsch?
Wie kommen die überhaupt an die Adresse, wenn eine Halteranfrage nur vom Amt gestellt werden kann?
Was mir noch einfällt ist, dass hoheitliche Aufgaben nur von einem Amtsträger wahrgenommen werden können. Das einzige, was der Parkplatzinhaber machen könnte ist, einen Abschleppwagen auf eigene Kosten zu beauftragen und diese dann wieder vom Halter des Wagens einzufordern. Aber auch dann braucht man für die Halterfeststellung die amtlichen Behörden.
Das ist alles very very strange.
Also: Ruhe bewahren. Nicht auf den Vorgang eingehen, sondern einfach zurückschreiben, dass es sich hierbei um einen Irrtum handeln muss. Nicht begründen, warum. Keine Beweise einfordern oder sonst irgendwas. Und dann forderst Du, dass die Forderung des Anwalts bitte zurückgenommen wird. Mit Einschreiben und Rückschein. Fertig!
Die Anderen wollen was von Dir. Du willst nichts von Denen(wissen).
Beste Grüsse Christian