24.10.2017, 19:50
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.10.2017, 19:55 von cabdrive69.)
Hi,
für mein Cab hab ich noch keines. Für meinen Audi 80 Typ89 hab ich eins. Ist ein Wiederbeschaffungswert angesetzt, das ist die am weitesten verbreitete Bewertung (sagt mein Gutachter) und somit auch die günstigste. Rund 150 Euronen kostet das.
Alle anderen, auf dieses WB-Gutachten aufbauende Bewertungen sind umfangreicher und teurer. Und somit nur für "wertvolle" Fahrzeuge lohnenswert. Wobei "wertvoll" aus Sicht des Eigners ein anderes "wertvoll" ist als aus Sicht des Marktes.
Wiederbeschaffungswert definiert, wie der Name sagt, den monetären Wert, der für die kurzfristige Beschaffung eines vergleichbaren, gleichwertigen Fzg am Markt aufgewendet werden muss. Unberücksichtigt bleibt die Leistung einer eventuellen Restauration. Gilt vorrangig für die Abwicklung eines Haftpflichtschadens.
Wiederherstellungswert ist der Wert an monetärem, der nötig war, das Fzg zu erwerben und aufwändig zu restaurieren. Das Fzg wieder in den ermittelten Zustand zu versetzen kann somit auch erheblich mehr kosten als es auf dem Markt erzielen würde. Es muss aber offensichtlich und belegbar sein, was investiert wurde. Diese Begutachtung ist teuer, weil nach Aufwand abgerechnet wird. Und lohnt echt erst bei "richtigen Schätzchen". Persönlich würde ich das bei einer Investsumme aus Kauf und Restauration von mindestens 7500 Euronen ansetzten.
LG
/edit/
Und diese Onlinebewertungen, naja, nicht mal als grober Anhalt nutzbar...
für mein Cab hab ich noch keines. Für meinen Audi 80 Typ89 hab ich eins. Ist ein Wiederbeschaffungswert angesetzt, das ist die am weitesten verbreitete Bewertung (sagt mein Gutachter) und somit auch die günstigste. Rund 150 Euronen kostet das.
Alle anderen, auf dieses WB-Gutachten aufbauende Bewertungen sind umfangreicher und teurer. Und somit nur für "wertvolle" Fahrzeuge lohnenswert. Wobei "wertvoll" aus Sicht des Eigners ein anderes "wertvoll" ist als aus Sicht des Marktes.
Wiederbeschaffungswert definiert, wie der Name sagt, den monetären Wert, der für die kurzfristige Beschaffung eines vergleichbaren, gleichwertigen Fzg am Markt aufgewendet werden muss. Unberücksichtigt bleibt die Leistung einer eventuellen Restauration. Gilt vorrangig für die Abwicklung eines Haftpflichtschadens.
Wiederherstellungswert ist der Wert an monetärem, der nötig war, das Fzg zu erwerben und aufwändig zu restaurieren. Das Fzg wieder in den ermittelten Zustand zu versetzen kann somit auch erheblich mehr kosten als es auf dem Markt erzielen würde. Es muss aber offensichtlich und belegbar sein, was investiert wurde. Diese Begutachtung ist teuer, weil nach Aufwand abgerechnet wird. Und lohnt echt erst bei "richtigen Schätzchen". Persönlich würde ich das bei einer Investsumme aus Kauf und Restauration von mindestens 7500 Euronen ansetzten.
LG
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Und diese Onlinebewertungen, naja, nicht mal als grober Anhalt nutzbar...


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