27.10.2017, 12:53
Hallo zusammen
meine Versicherung hat für meine 3 Schätzchen eine Kurzbewertung eines Classic-Data Sachverständigen gefordert. Da ich keinen Bock auf Streß bei welchem Schadensfall auch immer hab, habe ich das Gutachten in Auftrag gegeben.
Da ein Verkauf für mich nicht zur Debatte steht, geht es mir alleine um die Dokumentation und die Wertermittlung. Im Kaskoschadensfall hat meine Versicherung die Unterlagen, die so auch anerkannt wurden = passt.
Falls im Haftpflichtschadensfall die gegnerische Versicherung Lust auf Streit hat = kein Problem - geht's gleich zum Rechtsanwalt.
Die Dokumentation ist auch deshalb für mich wichtig, da ich alle Arbeiten selber mache und hier z.B. bei einem Diebstahl schlechte Karten habe, z.b. die neuen Reifen oder die instandgesetzten Felgen nachzuweisen. Klar habe ich für den Materialeinkauf oder die Fremdleistungen Rechnungen, die ich mir geben lasse; leider musste ich im Bekanntenkreis erfahren, das im Haftpflichtschadensfall die gegnerische Versicherung argumentierte: "Können SIE beweisen, das die angegebenen Leistungen in IHR Fahrzeug geflossen sind?"
Ich war dieses Jahr im Juni mit meinem 2. Audi S2 beim Sachverständigen und hier wurden auf meinen Wunsch genau diese Daten mit erfasst und im Gutachten aufgeführt.
Aktuell leider verregnete Grüße
der Charly
meine Versicherung hat für meine 3 Schätzchen eine Kurzbewertung eines Classic-Data Sachverständigen gefordert. Da ich keinen Bock auf Streß bei welchem Schadensfall auch immer hab, habe ich das Gutachten in Auftrag gegeben.
Da ein Verkauf für mich nicht zur Debatte steht, geht es mir alleine um die Dokumentation und die Wertermittlung. Im Kaskoschadensfall hat meine Versicherung die Unterlagen, die so auch anerkannt wurden = passt.
Falls im Haftpflichtschadensfall die gegnerische Versicherung Lust auf Streit hat = kein Problem - geht's gleich zum Rechtsanwalt.
Die Dokumentation ist auch deshalb für mich wichtig, da ich alle Arbeiten selber mache und hier z.B. bei einem Diebstahl schlechte Karten habe, z.b. die neuen Reifen oder die instandgesetzten Felgen nachzuweisen. Klar habe ich für den Materialeinkauf oder die Fremdleistungen Rechnungen, die ich mir geben lasse; leider musste ich im Bekanntenkreis erfahren, das im Haftpflichtschadensfall die gegnerische Versicherung argumentierte: "Können SIE beweisen, das die angegebenen Leistungen in IHR Fahrzeug geflossen sind?"
Ich war dieses Jahr im Juni mit meinem 2. Audi S2 beim Sachverständigen und hier wurden auf meinen Wunsch genau diese Daten mit erfasst und im Gutachten aufgeführt.
Aktuell leider verregnete Grüße
der Charly
„ Wir bauen Autos die keiner braucht, aber jeder haben will“ Zitat von Ferry Porsche