16.05.2019, 23:37
Servus
hier einige Anmerkungen von mir:
grundsätzlich kann der GI (=Generalimporteur in Salzburg) kein Auto "importieren" - das macht immer der jeweilige Zulassungsbesitzer bei der Einfuhr von Fahrzeugen, die nicht ursprünglich nach A geliefert wurden.
Richtig ist die Aussage, das du kein Datenblatt bekommst, da die Unterlagen nicht beim GI aufliegen - damit bleibt nur der (teure und mühsame) Weg der Einzelgenehmigung im jeweiligen Bundesland.
Vorteilhaft ist da auf alle Fälle, alle Unterlagen (Zulassungsbescheinigung....) dabeizuhaben und ebenfalls wichtig: das Fahrzeug muß im Originalzustand sein.
Eintragungen die in D gemacht wurden, müssen nicht zwangsläufig auch in A zulassungsfähig sein!
Das COC brauchst du nicht unbedingt; da ja die Daten auch aus den bereits vorliegenden Dokumenten übertragen werden können.
Arbeitskollege war 3x auf der Landesregierung bezg. Einzelgenehmigung eines Ford Mustang`s - da ging es um Felgen, Fahrwerk, Bodenfreiheit usw... - war kein Spaß...
Für mich hat sich die Frage nach der Zulassung auch gestellt - da ich aber nach wie vor meinen Hauptwohnsitz in D habe und meinen Nebenwohnsitz beruflich in A = haben meine Fahrzeuge nach wie vor eine deutsche Zulassung.
Bevor hier wieder Diskussonen kommen: es gab vor einiger Zeit eine Änderung hierzu: Der Hauptwohnsitz ist nicht der Wohnsitz, wo ich am meisten Zeit verbring, sondern dort wo mein "Lebensmittelpunkt' ist - da ich zuhause in mehreren Vereinen bin und z.B. auch der Freundeskreis hier ist hatte ich beim Finanzamt sowohl in D wie auch in A noch keine Probleme, das nachzuweisen.
Grundsätzlich sind auch die Versicherungsbeiträge (Achtung in A: Komplettbetrag von Versicherung und motorbezogener Steuer) höher als hierzulande.
Auch die Vollkasko endet irgendwann nach ein paar Jahren und ist dann nicht mehr möglich - besonders bei "Liebhaberfahrzeugen" ein nicht zu unterschätzender Nachteil
Wenn du noch was brauchst, gerne PN
Nächtliche Grüße
der Charly
hier einige Anmerkungen von mir:
grundsätzlich kann der GI (=Generalimporteur in Salzburg) kein Auto "importieren" - das macht immer der jeweilige Zulassungsbesitzer bei der Einfuhr von Fahrzeugen, die nicht ursprünglich nach A geliefert wurden.
Richtig ist die Aussage, das du kein Datenblatt bekommst, da die Unterlagen nicht beim GI aufliegen - damit bleibt nur der (teure und mühsame) Weg der Einzelgenehmigung im jeweiligen Bundesland.
Vorteilhaft ist da auf alle Fälle, alle Unterlagen (Zulassungsbescheinigung....) dabeizuhaben und ebenfalls wichtig: das Fahrzeug muß im Originalzustand sein.
Eintragungen die in D gemacht wurden, müssen nicht zwangsläufig auch in A zulassungsfähig sein!
Das COC brauchst du nicht unbedingt; da ja die Daten auch aus den bereits vorliegenden Dokumenten übertragen werden können.
Arbeitskollege war 3x auf der Landesregierung bezg. Einzelgenehmigung eines Ford Mustang`s - da ging es um Felgen, Fahrwerk, Bodenfreiheit usw... - war kein Spaß...
Für mich hat sich die Frage nach der Zulassung auch gestellt - da ich aber nach wie vor meinen Hauptwohnsitz in D habe und meinen Nebenwohnsitz beruflich in A = haben meine Fahrzeuge nach wie vor eine deutsche Zulassung.
Bevor hier wieder Diskussonen kommen: es gab vor einiger Zeit eine Änderung hierzu: Der Hauptwohnsitz ist nicht der Wohnsitz, wo ich am meisten Zeit verbring, sondern dort wo mein "Lebensmittelpunkt' ist - da ich zuhause in mehreren Vereinen bin und z.B. auch der Freundeskreis hier ist hatte ich beim Finanzamt sowohl in D wie auch in A noch keine Probleme, das nachzuweisen.
Grundsätzlich sind auch die Versicherungsbeiträge (Achtung in A: Komplettbetrag von Versicherung und motorbezogener Steuer) höher als hierzulande.
Auch die Vollkasko endet irgendwann nach ein paar Jahren und ist dann nicht mehr möglich - besonders bei "Liebhaberfahrzeugen" ein nicht zu unterschätzender Nachteil
Wenn du noch was brauchst, gerne PN
Nächtliche Grüße
der Charly
„ Wir bauen Autos die keiner braucht, aber jeder haben will“ Zitat von Ferry Porsche