30.06.2019, 17:56
(30.06.2019, 14:13)BärABC schrieb: Es handelt sich also um eine Old- oder Youngtimer Versicherung die den Wagen nach einem Wertgutachten versichert.Nicht unbedingt. In der Regel wird ein Wertgutachten gefordert. Ich habe mein Cabrio mit Bildern belegt versichern lassen und sollte eigentlich ein Gutachten nachreichen. Ein Gutachter meinte jedoch zu mir, dass wäre eigentlich sinnlos, da im Falle eines Schadens eh ein Gutachten erstellt wird.
Nun ist es bei mir mit dem Schwacke Zeitwert versichert, meine so ca. 6.5k.
(30.06.2019, 14:13)BärABC schrieb: Wird die Versicherung nicht sehr teuer, wenn das Gutachten entsprechend hoch ist?Für die Versicherung musst Du nachweisen, dass es sich nicht um Dein Alltagsauto handelt und das zu versichernde Auto entsprechend untergestellt ist. Zudem ist bei manchen Versicherern die Kilometerleistung limitiert. Der Preis der Versicherung richtet sich nach der Kilometerleistung und dem Objekt.
Was kostet so eine Versicherung (ich nehme an Vollkasko) oder zahlt auch Teilkasko nach hohen Wertgutachten bei Diebstahl?
Mein Cabrio kostet bei max. 5k Fahrleistung VK 300, TK 150 Selbstbeteiligung ca. 190 €/Saison (4-10) plus einen verpflichtenden Clubbeitrag von ca. 20€.
(30.06.2019, 14:13)BärABC schrieb: Wie verhält sich die Sache, wenn man nicht Schuld hat und einem das Auto zusammengefahren wird. Wedelt man dann mit seinem Wertgutachten und für die gegnerische Versicherung ist alles klar? Die wird doch wohl auch nur nach Zeitwert oder Schwacke oder wem auch immer bezahlen?Die Erfahrungen aus meinem Blechschaden mit einem 40 Tonner und anderen Berichten zeigen, dass hier Gutachten mit sehr unterschiedlichen Daten berechnet werden. Weichheimer hatte seine Probleme mit seinem Gutachten und ist zu einem anderen Gutachter gegangen, der dem eigentlichen Wert gerecht wurde. Mein Gutachter hat den Wiederbeschaffungwert des pelikanblauen auf 9000€ taxiert. Du kannst, sofern ein Schaden von anderen angerichtet wurde, den Gutachter selbst bestimmen. Falls Du jedoch ein Gutachten hast, das keine 2 Jahre alt ist, wird wohl dieses als Wertgutachten angenommen.