24.11.2019, 11:32
Hallo Juri,
da hast Du dich aber schön abbügeln lassen, selbst wenn eine Scheibe durch "Ermüdungserscheiniung" zerbricht, ist die Scheibe zerbrochen ! Da es sich um die Heckscheibe handelt ist der Schaden durch die Teilkasko (Glasschaden) versichert. Es sei denn, du hattest keine Kasoversicherung.
Vorgehensweise: Fahrzeug von hinten mit der zerbrochenen Scheibe und dem Fahrzeugkennzeichen fotografieren, dann noch ein Bild von innen ,und den Schaden dann der Versicherung melden. Da kommmt in der Regel kein Gutachter, es sei denn, Du hast, oder Du meldest jedes Jahr einen Schaden!?
Gruß Pierre
da hast Du dich aber schön abbügeln lassen, selbst wenn eine Scheibe durch "Ermüdungserscheiniung" zerbricht, ist die Scheibe zerbrochen ! Da es sich um die Heckscheibe handelt ist der Schaden durch die Teilkasko (Glasschaden) versichert. Es sei denn, du hattest keine Kasoversicherung.
Vorgehensweise: Fahrzeug von hinten mit der zerbrochenen Scheibe und dem Fahrzeugkennzeichen fotografieren, dann noch ein Bild von innen ,und den Schaden dann der Versicherung melden. Da kommmt in der Regel kein Gutachter, es sei denn, Du hast, oder Du meldest jedes Jahr einen Schaden!?
Gruß Pierre
5.2020 original BC und GRA erfolgreich nachgerüstet
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