(24.11.2019, 11:32)neupier schrieb: Hallo Juri,
da hast Du dich aber schön abbügeln lassen, selbst wenn eine Scheibe durch "Ermüdungserscheiniung" zerbricht, ist die Scheibe zerbrochen ! Da es sich um die Heckscheibe handelt ist der Schaden durch die Teilkasko (Glasschaden) versichert.
Hallo,
dazu sollte man erst einmal seine Versicherungsbediingungen genau gelesen haben. Wie man in diesem Link nachlesen kann, kann die Versicherung durchaus Verschleißschäden ausnehmen und bekommt damit vor Gericht auch Recht.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/versch...69246.html
Das Gegenteil ist natürlich auch richtig und damit ist Dein Tip hilfreich: wenn die Versicherung den Ersatz von Verscheißschäden nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat, muss sie zahlen.
HTH
MfG
Stephan
Das Leben ist zu kurz, um Reihenvierzylinder zu fahren.