16.06.2021, 21:45
(16.06.2021, 18:19)weichheimer schrieb: Servus und Hallo,
ich hänge mich mal hier drann, unserer ist am 26.02.1997 gebaut worden für die Schweiz.
In der Schweiz wurde er auch zugelassen. Wir sind jetzt der zweite Besitzer und wohnen in Deutschland.
Ich denke wegen der Schweizer zulassung fallen wir hier raus.
Gruß weichheimer
Hi Weichheimer
ja genau: erst ein schönes Wägelchen in der Schweiz kaufen und dann die Rückrufaktion auslassen.... Nö nö nö
Das funktioniert so:
es gibt eine Rückrufaktion mit aktiver Kundenbenachrichtigung. Da hängt immer das KBA in Flensburg mit drin. Da bekommst du auch Post, wenn dein Auto zwar nicht für Deutschland ausgeliefert, aber jetzt in Deutschland zugelassen ist.
Bei einer Rückrufaktion gehts meist immer um sicherheitsrelevante Sachen (= hier Airbag).
In Deutschland geht das wie gesagt in Abstimmung Hersteller / KBA.
Anders schauts aus mit einer sogenannten "qualitätsverbessernden Maßnahme" - die kann jeder Hersteller still und fast heimlich machen, z.B. immer dann wenn das Auto in der Fachwerkstatt z.B. zum Service ist. Da gehts dann um Sachen, die nicht unmittelbar die Sicherheit betreffen.
Natürlich sollte hier der Kunde schon verständigt werden - wäre halt blöd, wenn er ein Steuergerätetuning hat und nach dem Update springt das Auto nicht mehr an...
Leider alles schon dagewesen....
Bisschen anders schauts aus, wenn du als Halter in D angeschrieben wirst und das Auto z.B. ins Ausland verkauft hast - auf dem Bogen vom KBA kannst auch diesen Fall angeben.
Abendliche Grüße
der Charly
„ Wir bauen Autos die keiner braucht, aber jeder haben will“ Zitat von Ferry Porsche