10.01.2022, 16:12
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.01.2022, 16:16 von Klosterneuburger.)
Jetzt wird's schon fast philosophisch.
Für mich persönlich liegt die Grenze dort, wo man das optische Erscheinungsbild mit nicht originalen Ersatzteilen verändert, und sei es noch so marginal.
Also beispielsweise das 4-Speichen Lenkrad durch das originale 3 Speichen Sportlenkrad zu ersetzen ist völlig OK.
Ein anderes Radio als das Delta oder Gamma einzubauen, ist nicht OK.
Lässt sich ewig fortsetzen.
Im technischen Bereich gibt es viele Originalteile nicht mehr, da muss man natürlich auf Teile von anderen Herstellern zurückgreifen,
aber das ist ja auch im Sinne der Definition Oldtimer zulässig.
Ein Diskussionspunkt sind natürlich immer das Fahrwerk, die Felgen und die Auspuffanlage.
Ich habe (eingetragen im Fahrzeugbrief) Eibach Federn mit Bilstein B8, dadurch ist das Boot etwas tiefer, aber optisch nur minimal verändert.
Der Auspuff (BnPipes) ist optisch wie der Originale und ebenfalls eingetragen. Für den FIVA-Pass ist nur wichtig, dass die Änderungen
schon lange vor der 30-Jahres Frist durchgeführt wurden und im Sinne der Werterhaltung/technischen Verbesserung waren.
Ob Zubehörfelgen sein müssen, muss jeder für sich entscheiden, mir gefallen die Boleros.
Ach ja, und das 3 mal Blinken nachrüsten ist mE keine Veränderung, weil nicht sichtbar
(sonst dürfte man ja auch unter den Blenden keine Lautsprecher ersetzen)
Aber wie gesagt, alles meine persönliche Meinung...
Für mich persönlich liegt die Grenze dort, wo man das optische Erscheinungsbild mit nicht originalen Ersatzteilen verändert, und sei es noch so marginal.
Also beispielsweise das 4-Speichen Lenkrad durch das originale 3 Speichen Sportlenkrad zu ersetzen ist völlig OK.
Ein anderes Radio als das Delta oder Gamma einzubauen, ist nicht OK.
Lässt sich ewig fortsetzen.
Im technischen Bereich gibt es viele Originalteile nicht mehr, da muss man natürlich auf Teile von anderen Herstellern zurückgreifen,
aber das ist ja auch im Sinne der Definition Oldtimer zulässig.
Ein Diskussionspunkt sind natürlich immer das Fahrwerk, die Felgen und die Auspuffanlage.
Ich habe (eingetragen im Fahrzeugbrief) Eibach Federn mit Bilstein B8, dadurch ist das Boot etwas tiefer, aber optisch nur minimal verändert.
Der Auspuff (BnPipes) ist optisch wie der Originale und ebenfalls eingetragen. Für den FIVA-Pass ist nur wichtig, dass die Änderungen
schon lange vor der 30-Jahres Frist durchgeführt wurden und im Sinne der Werterhaltung/technischen Verbesserung waren.
Ob Zubehörfelgen sein müssen, muss jeder für sich entscheiden, mir gefallen die Boleros.
Ach ja, und das 3 mal Blinken nachrüsten ist mE keine Veränderung, weil nicht sichtbar
(sonst dürfte man ja auch unter den Blenden keine Lautsprecher ersetzen)
Aber wie gesagt, alles meine persönliche Meinung...
Gruss
der Klosterneuburger
der Klosterneuburger