21.07.2024, 08:12
(13.07.2024, 14:00)Lord of the Rings schrieb: Moin,
Der GTÜ hat (leider) Recht.
Die Boleros müssen bei deinem Cabriolet eingetragen werden.
Das geht mit dem passenden Gutachten reibungslos.
In Westdeutschland beim TÜV, in Ostdeutschland bei der DEKRA.
Schick mir eine PN mit deiner E-Mail-Adresse, dann schicke ich dir das Gutachten.
Gruß
Michael
Moin!
Mein 91er Cabriolet steht auch auf 7 x 17 Boleros. Mit den Rädern habe ich bei GTÜ auch das H-Gutachten machen lassen. Die hatten keinerlei Einwände.
Übrigens sind die Zeiten lange vorbei, als nur der TÜV in Westdeutschland § 21er Eintragungen vornehmen konnte. Da haben wir inzwischen glücklicherweise deutschlandweit die Wahl. Das machen GTÜ, KÜS und Konsorten ebenso.
Für das Teilegutachten wäre ich auch dankbar - für den Fall der Fälle. Meine Boleros kamen direkt von Audi Tradition und es war kein Gutachten dabei.
Grüße, Stefan
Grüße aus Bonn, Stefan
Audi Cabrio 2.3, EZ: 07/1991
Lancia Delta Integrale 8V, EZ: 04/1988
Mazda MX-5 (Miata), EZ: 01/1993
Porsche 718 Spyder, EZ: 08/2020
und im Alltag BMW X3
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Lancia Delta Integrale 8V, EZ: 04/1988
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