24.10.2005, 12:46
Zitat:Originally posted by chrduschl@23 October 2005, 17:28:36
Zitat:[b]nein, falsch! Ich weiß es definitiv
eine kopie reicht nicht aus. egal ob beglaubigt oder nicht. es ist IMMER das original mitzuführen. ansonsten kann es passieren, dass man ein verwarnungsgeld zahlen muss.
Also ich denke weil Skorpi ja bei der Polizei ist, muss er es eigentlich wissen...
Ich hab zwar das original immer im Auto (im Board-Buch gebunkert), aber ich denke das mit der beglaubigten Kopie ist sicherlich auch korrekt.. Hab das sogar schonmal wo gelesen...
mfg
christopher [/b] wo hast du denn das gelesen? im gesetz steht jedenfalls drin, dass der fahrzeugschein mitzuführen ist (und eben keine kopie o. ä.). kopien sind immer manipulierbar.
abgesehen davon: was wäre denn, wenn dein fahrzeugschein aus irgendwelchen gründen eingezogen wird und du vorher ne kopie gemacht hast? dann kannst du mit der kopie fröhlich weiter durch die gegend fahren und keiner merkt was (jedenfalls nicht ohne weiteres).
ist das selbe wie beim führerschein, da muss man auch das original mitnehmen.