24.10.2005, 22:47
Hi Christopher!
Also ehrlich, ich würd's ja anders herum machen...
Die Kopie im Boardbuch und das Original im Geldbeutel (oder wo auch immer am Mann).
Originale würd' ich nie permanent im Auto aufbewahren!
Was die Kopie des KFZ-Scheins an sich angeht:
Für die Polizei geht es hier im Wesentlichen doch zunächst einmal um die Glaubhaftmachung dessen, wer der KFZ-Halter ist und um die Zulassung des KFZ selbst, und das ist mit einer beglaubigten Kopie eben auch machbar und liegt sicher im Ermessen des jeweiligen Beamten, ob er damit zufrieden ist, oder eine Verwarnung ausspricht.
Es kann eine Verwarnung (auch z.B. kostenfrei) ausgesprochen werden, muss aber nicht...
Unsere Firmenwagen fahren seit Jahren mit derartigen beglaubigten Kopien und sind noch nie beanstandet worden.
Skorpi kann sich ja bestimmt nochmal zur angewandten Praxis äussern.
Beim Führerschein handelt es sich um den Beweis, dass der Fahrzeugführer (nicht zwangsläufig auch der KFZ-Halter) berechtigt ist, ein KFZ zu fahren, und daher denke ich, wird hier eine (auch beglaubigte) Kopie (mit meistens schlechterem Lichtbild) i.d.R. nicht ausreichen, da hat Rene aus den genannten Gründen sicher Recht...
Im Zweifelsfall, denke ich, werden Beamte bei jeglicher Kopie bestimmt ausgiebiger an Ort und Stelle nachforschen, ob diese auch den Tatsachen entspricht.
Ich persönlich hätte jedenfalls keine Lust, so lange zu warten und dabei noch eine Verwarnung zu kassieren, selbst wenn alles OK ist. <_<
Muss allerdings jeder selbst entscheiden...
Gruss!
H lli
Also ehrlich, ich würd's ja anders herum machen...
Die Kopie im Boardbuch und das Original im Geldbeutel (oder wo auch immer am Mann).
Originale würd' ich nie permanent im Auto aufbewahren!
Was die Kopie des KFZ-Scheins an sich angeht:
Für die Polizei geht es hier im Wesentlichen doch zunächst einmal um die Glaubhaftmachung dessen, wer der KFZ-Halter ist und um die Zulassung des KFZ selbst, und das ist mit einer beglaubigten Kopie eben auch machbar und liegt sicher im Ermessen des jeweiligen Beamten, ob er damit zufrieden ist, oder eine Verwarnung ausspricht.
Es kann eine Verwarnung (auch z.B. kostenfrei) ausgesprochen werden, muss aber nicht...
Unsere Firmenwagen fahren seit Jahren mit derartigen beglaubigten Kopien und sind noch nie beanstandet worden.
Skorpi kann sich ja bestimmt nochmal zur angewandten Praxis äussern.
Beim Führerschein handelt es sich um den Beweis, dass der Fahrzeugführer (nicht zwangsläufig auch der KFZ-Halter) berechtigt ist, ein KFZ zu fahren, und daher denke ich, wird hier eine (auch beglaubigte) Kopie (mit meistens schlechterem Lichtbild) i.d.R. nicht ausreichen, da hat Rene aus den genannten Gründen sicher Recht...
Im Zweifelsfall, denke ich, werden Beamte bei jeglicher Kopie bestimmt ausgiebiger an Ort und Stelle nachforschen, ob diese auch den Tatsachen entspricht.
Ich persönlich hätte jedenfalls keine Lust, so lange zu warten und dabei noch eine Verwarnung zu kassieren, selbst wenn alles OK ist. <_<
Muss allerdings jeder selbst entscheiden...
Gruss!
H lli
Nutzer, die b.a.W. von mir keine weitere Hilfe erwarten können: akte02
Infos dazu auf Nachfrage per PN.
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