Anschnallpflicht
#1
Moin,
ich da ein kleines Verständniss Problem mit der Anschnallpflicht.
Und zwar: hat mir damals beim BUND mein Fahrlehrer gesagt, das man sich bei Schrittempo bzw. beim Rückwärtsfahren nicht angurten muß.
Nun wollte mir aber ein freundlicher Streifenpolizist, vor zwei Tagen einen Zettel mit 30€ und einen Punkt in FL in die Hand drücken. Weil ich mich vor den Rückwärts einparken, abgeschnallt hatte. Nach Langer Argumentation ("Morgen ist Weihnachten, und das wäre super wenn Sie ein Auge zudrücken würden") hat er mir dann doch noch den Zettel erlassen. Nun wie sieht das jetzt aus? kann ich mich bei schrittempo bzw. Rückwärtsfahren zum einparken o.Ä. abschnallen?
Oder hat man mir damals etwas falsches erzählt?

Wünsche euch Frohe Weihnachten

Gruß Martin
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[Kein Betreff] - von audicabrio_HH - 25.12.2005, 13:10
[Kein Betreff] - von chrduschl - 25.12.2005, 13:17
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[Kein Betreff] - von Endkunde - 04.01.2006, 14:28
[Kein Betreff] - von Skorpi - 04.01.2006, 16:54



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