24.01.2006, 22:43
Soooo... Jungs
Die Kombination muss NICHT direkt eingetragen werden.
Wenn mir einer vor Ort die TÜV Eintragung vorlegen kann, dass FW und Räder in Kombination geprüft worden sind, ist das völlig ausreichend!
Einen Vorwurf die Änderung nicht beim SVA ändern zu lassen, kann man nicht machen! Das mitgeführte TÜV Gutachten reicht dafür völlig aus!
Du darfst also gerne bis zum Sommer warten und das FW dann noch mal mit den großen Sommerrädern abnehmen lassen. Dazu am besten das jetzige Gutachten mitnehmen und vorlegen. Dann wird das eine Kombi mit FW/ Winterräder/ Sommerräder, was jedoch nicht teurer wird, da die Winterkombi schon abgenommen wurde.
In der neuen Zulassungsbescheinigung I und II wird tatsächlich nur EINE (und zwar die KLEINSTE) Reifengröße eingetragen!
Alle anderen Reifengrößen (die werksmäßig verbaut sind) werden nicht mehr aufgeführt.
Nachträglich geänderte Reifengrößen bzw. Felgengrößen müssen dann entweder durch ein mitgeführtes Gutachten (TÜV Eintragung) widerlegt oder in den "neuen" Brief eingetragen werden.
Wenn du jetzt ein Fzg hast, was sämtliche Veränderungen hat und diese im "alten Brief" eingetragen sind, kannst du bei Ausstellung der "neuen Papiere" darauf bestehen, dass ALLE Änderungen übernommen werden! Immerhin hat man dafür mal viel Geld bezahlt!
Ansonsten müsstest DU der Polizei / dem TÜV den Nachweis erbringen, dass deine breiten Zubehörfelgen eingetragen sind (in diesem Fall das Mitführen des alten, entwerteten Briefes).
Der Skorpi
Die Kombination muss NICHT direkt eingetragen werden.
Wenn mir einer vor Ort die TÜV Eintragung vorlegen kann, dass FW und Räder in Kombination geprüft worden sind, ist das völlig ausreichend!
Einen Vorwurf die Änderung nicht beim SVA ändern zu lassen, kann man nicht machen! Das mitgeführte TÜV Gutachten reicht dafür völlig aus!
Du darfst also gerne bis zum Sommer warten und das FW dann noch mal mit den großen Sommerrädern abnehmen lassen. Dazu am besten das jetzige Gutachten mitnehmen und vorlegen. Dann wird das eine Kombi mit FW/ Winterräder/ Sommerräder, was jedoch nicht teurer wird, da die Winterkombi schon abgenommen wurde.
In der neuen Zulassungsbescheinigung I und II wird tatsächlich nur EINE (und zwar die KLEINSTE) Reifengröße eingetragen!
Alle anderen Reifengrößen (die werksmäßig verbaut sind) werden nicht mehr aufgeführt.
Nachträglich geänderte Reifengrößen bzw. Felgengrößen müssen dann entweder durch ein mitgeführtes Gutachten (TÜV Eintragung) widerlegt oder in den "neuen" Brief eingetragen werden.
Wenn du jetzt ein Fzg hast, was sämtliche Veränderungen hat und diese im "alten Brief" eingetragen sind, kannst du bei Ausstellung der "neuen Papiere" darauf bestehen, dass ALLE Änderungen übernommen werden! Immerhin hat man dafür mal viel Geld bezahlt!
Ansonsten müsstest DU der Polizei / dem TÜV den Nachweis erbringen, dass deine breiten Zubehörfelgen eingetragen sind (in diesem Fall das Mitführen des alten, entwerteten Briefes).
Der Skorpi
Alltag:
VW Golf 2 GTI 1.8 (PF)
Sommer:
VW Golf 1 Pirelli GTI 1.8 (DX)
Vespa VBB 150 und PX 200
VW Golf 2 GTI 1.8 (PF)
Sommer:
VW Golf 1 Pirelli GTI 1.8 (DX)
Vespa VBB 150 und PX 200