26.01.2006, 12:56
Moin Skorpi!
Vielen Dank für die ausführliche Antwort, das hilft mir wirklich weiter. Ich hab nämlich keine Lust auf die neuen Papiere, aber das scheint ja auch nicht nötig zu sein. Wenn ich dann bald die SR in Kombination mit den Federn eingetragen habe, dann habe ich ja alle möglichen Kombinationen beim TÜV vorgeführt. Also WR mit Federn und SR mit Federn. Es muss also nicht bei Eintragung der SR in Kombination mit den Federn ein Verweis auf die schon eingetragenen WR mit Federn erfolgen, richtig? Nur wenn ich ZUSÄTZLICH (wie in deinem Bsp.) etwas einbaue, oder?
Mann ist das etwas kompliziert.........
Viele Grüsse, Boris
Vielen Dank für die ausführliche Antwort, das hilft mir wirklich weiter. Ich hab nämlich keine Lust auf die neuen Papiere, aber das scheint ja auch nicht nötig zu sein. Wenn ich dann bald die SR in Kombination mit den Federn eingetragen habe, dann habe ich ja alle möglichen Kombinationen beim TÜV vorgeführt. Also WR mit Federn und SR mit Federn. Es muss also nicht bei Eintragung der SR in Kombination mit den Federn ein Verweis auf die schon eingetragenen WR mit Federn erfolgen, richtig? Nur wenn ich ZUSÄTZLICH (wie in deinem Bsp.) etwas einbaue, oder?
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Viele Grüsse, Boris
Northcape Approved! ![Cool Cool](https://www.audi-cabrio-club.info/forum/images/smilies/cool.gif)
'93er Audi Cabrio 2.8 V6 (05-08)
'92er Audi 100 C4 2.6 V6 (H)
'92er Pontiac Firebird 3.1 V6 (verkauft)
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