04.04.2006, 20:31
Einspruch:
Die gesetzliche Gewährleistung beträgt 2 Jahre - soweit richtig- sie kann aber bei gebrauchten Gegenständen auf 1 Jahr verkürzt werden - das ist ja hier der Fall.
Weiterhin bezieht sich die Gewährleistung (im gegensatz zu einer evtl. Garantie) nur auf die Mängel, die bereits bei Übergabe vorhanden waren.
Auch wenn Nightwalker noch innerhalb der 6 Monatsfrist ist, ist Streit zu erwarten, da er den Mangel (der ja zudem eher leicht zu erkennen ist) nicht sofort reklamiert hat. So ganz sonnenklar liegt der Fall m.E. nicht.
Wie gesagt, alles nur meine persönliche Meinung.
Und - ich lasse mich von einem Rechtskundigen gern eines Besseren belehren....wen haben wir denn da im Board ?
Uwe
Die gesetzliche Gewährleistung beträgt 2 Jahre - soweit richtig- sie kann aber bei gebrauchten Gegenständen auf 1 Jahr verkürzt werden - das ist ja hier der Fall.
Weiterhin bezieht sich die Gewährleistung (im gegensatz zu einer evtl. Garantie) nur auf die Mängel, die bereits bei Übergabe vorhanden waren.
Auch wenn Nightwalker noch innerhalb der 6 Monatsfrist ist, ist Streit zu erwarten, da er den Mangel (der ja zudem eher leicht zu erkennen ist) nicht sofort reklamiert hat. So ganz sonnenklar liegt der Fall m.E. nicht.
Wie gesagt, alles nur meine persönliche Meinung.
Und - ich lasse mich von einem Rechtskundigen gern eines Besseren belehren....wen haben wir denn da im Board ?
Uwe