06.07.2006, 16:37
Erstmal Danke,
hab da ein Problem mit der Versicherung.
Bin bei der LVM versichert und habe den KVA von Audi eingereicht.
Ein Gutachter der Versicherung hat sich den SChaden angeguckt.
Heute bekam ich das Gutachten, die wollen mir einen Betrag von ca. 1200 ... erstatten und nicht den Betrag in dem KVA von Audi.
Also habe ich angerufen und gefragt, was das soll.
Darauf hin sagten die, dass Sie von den Werten einer freien WErkstatt ausgehen und dem entsprechend einen Gutachten erstellen.
Ich sagte dann, dass ich das nicht einsehe, da ich bei Audi einbauen lassen will, damit das Fahrzeug nicht an WErt verliert, wenn ich es verkaufe. Da ich den Einbruchschaden mit angeben würde.
Dürfen die das überhaupt?
Brauche eure Hilfe...
Greetz
Denim
hab da ein Problem mit der Versicherung.
Bin bei der LVM versichert und habe den KVA von Audi eingereicht.
Ein Gutachter der Versicherung hat sich den SChaden angeguckt.
Heute bekam ich das Gutachten, die wollen mir einen Betrag von ca. 1200 ... erstatten und nicht den Betrag in dem KVA von Audi.
Also habe ich angerufen und gefragt, was das soll.
Darauf hin sagten die, dass Sie von den Werten einer freien WErkstatt ausgehen und dem entsprechend einen Gutachten erstellen.
Ich sagte dann, dass ich das nicht einsehe, da ich bei Audi einbauen lassen will, damit das Fahrzeug nicht an WErt verliert, wenn ich es verkaufe. Da ich den Einbruchschaden mit angeben würde.
Dürfen die das überhaupt?
Brauche eure Hilfe...
Greetz
Denim
Alarmconcept Resistent AC88, Rondel Typ 026 Z 7 x 17 215/45 Reifen, Golf 4 Armlehne, Rema Federn 40/30