28.07.2006, 18:08
Hi Brendan!
"Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind."
Wenn also in einem 50'er-Jahre-Käfer keine Sicherheitsgurte vorhanden sind, weil sie auch vorgeschrieben sind, brauchst du sie natürlich auch nicht anlegen. Andererseits bedeutet dies im Rückschluss auch nicht, dass du dann einen Helm aufsetzen müsstest - das nämlich wäre ein Eingriff in deine Eigentumsrechte!
Die Diskussion ist aber auch nur rein theoretisch, weil meines Wissens nach alle nicht mit Sicherheitsgurten versehenen Fahrzeuge Ende der Siebziger mit Gurten nachgerüstet werden mussten.
Schönen Gruß aus Hang Over!
Dn Kryptn
Zitat:Das aber wiederum würde heißen, daß ich in einem 50er-Jahre-Käfer-Cabrio einen Helm tragen muß !??Und da sind wir wieder bei meinem guten alten Rechtsanwendungs-Dozent......ich hab' mir auch oft solche Schnellschüsse erlaubt......also schauen wir doch mal gemeinsam in die Rechtsgrundlage:
"Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind."
Wenn also in einem 50'er-Jahre-Käfer keine Sicherheitsgurte vorhanden sind, weil sie auch vorgeschrieben sind, brauchst du sie natürlich auch nicht anlegen. Andererseits bedeutet dies im Rückschluss auch nicht, dass du dann einen Helm aufsetzen müsstest - das nämlich wäre ein Eingriff in deine Eigentumsrechte!
Die Diskussion ist aber auch nur rein theoretisch, weil meines Wissens nach alle nicht mit Sicherheitsgurten versehenen Fahrzeuge Ende der Siebziger mit Gurten nachgerüstet werden mussten.
Schönen Gruß aus Hang Over!
Dn Kryptn
Audi 300, Bj. 1965, 15'' Stahlfelgen, sonst alles original, hier mit Hardtop...pssst, vielleicht merkt's ja keiner!