31.10.2006, 15:28
Falco schrieb:Hallo miteinander,
Da die Garage auf die Grenze zum Nachbarn soll, darf Sie an der Grenze nur 2,50 m hoch sein. Also hier in Kiel - nicht in Lübeck.
Frank
Hi Frank,
da liegst du nicht richtig! Im §6 der LBO (Landesbauordnung) (Abstandsflächen in Sonderfällen) heisst es dass die Wandfläche der Garage nicht mehr als 25m², 3m hoch oder 9m entlang einzelner Grenzen betragen darf...Da du es ja als Garage nutzt...Es gibt jedoch auch möglichkeiten Höher wie 3m zu bauen. Jedoch brauchst du dann eine Abstandsfläche nach §5, die besagt 0,4 x der Wandhöhe, jedoch mindestens 2,5. Also rein aus deinem Fall heraus wenn du höher als 3m bauen möchtest muss der Nachbar eine Abstandsflächenbaulast auf seinem Grundstück zustimmen. Dies wäre dann ein Öffentlich Rechtlicher Vertrag der auch auf die Nachfolger übergreift! Abstandsflächen dürfen sich nicht überschneiden!!
*ggg* wenn es zu kompliziert war kannst dich nochmals melden
MfG Stefan