14.12.2006, 16:23
Hi Jungs!
Toppen lässt sich das nur noch durch Benutzen eines Blaulichts / Martinhorns:
Also kauft Euch ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebraucht dasselbe und Ihr könnt Euch einen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll.
Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet läppische
20 Euro. Steht so im § 38 StVO geschrieben. Blaulicht und Horn werden dann aber beschlagnahmt - also möglichst preiswert und sofort in größeren Mengen im Versandhandel (Conrad, Westfalia, etc.) kaufen.
Insgesamt 230 Euro gespart und - K E I N E - Punkte!!!
Gruß, Grappa
Toppen lässt sich das nur noch durch Benutzen eines Blaulichts / Martinhorns:
Also kauft Euch ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebraucht dasselbe und Ihr könnt Euch einen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll.
Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet läppische
20 Euro. Steht so im § 38 StVO geschrieben. Blaulicht und Horn werden dann aber beschlagnahmt - also möglichst preiswert und sofort in größeren Mengen im Versandhandel (Conrad, Westfalia, etc.) kaufen.
Insgesamt 230 Euro gespart und - K E I N E - Punkte!!!
Gruß, Grappa
sonnige Grüße
alles unter 2,6 Liter ist Steuerhinterziehung!
©-Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrags (Text und Bilder) unterstehen der GNU FDL/Copyleft.
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