Kleines Kennzeichen?????!!!!!!!
#3
Ja ja ja,

das leidige Thema mit den kurzen Kennzeichen.

Bei mir war es auch ein Drama gewesen dieses zu erhalten. Aber es hat funktioniert. Da der Vater eines Freundes von mir zufällig der Chef dieser Zulassungsstelle ist, habe ich mich erst mal ordentlich beraten lassen was sie denn eigentlich müssten und was nicht. Es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben das du ein kleines Kennzeichen nicht fahren darfst. Es gibt sehr viele Normvorschriften die natürlich eingehalten werden müssen. Es gibt da die Länge 52, 41, 32 und 28 cm. Die Beamten der Zulassungsstelle haben allerdings dafür Sorge zu tragen, dass Motorradfahrer ein kleines Kennzeichen bekommen, da der Platz auf ihrer Tafel nun doch sehr begrenzt ist. ABER, jede Zulassungsstelle darf dir ein kleines Schild ausstellen, wenn es baulich bedingt nicht anders geht bei dir (Japan Rückleuchten usw). Sie haben keine Vorschriften wo es verboten ist dir kleine Nummernschildkombinationen oder Schilder zu erlauben. Hoffe ich konnte dir ein wenig weiter helfen.

Viel Glück weiterhin

Gruß Ich
2.3 5-Zylinder, Ker-Frontsch
}
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Kleines Kennzeichen?????!!!!!!! - von schnieri - 06.01.2007, 23:40
RE: Kleines Kennzeichen?????!!!!!!! - von herr_kiki - 07.01.2007, 13:08
RE: Kleines Kennzeichen?????!!!!!!! - von Kai - 07.01.2007, 15:01
RE: Kleines Kennzeichen?????!!!!!!! - von lemmy - 07.01.2007, 18:22
RE: Kleines Kennzeichen?????!!!!!!! - von lemmy - 08.01.2007, 20:42

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