07.02.2007, 14:49
Jungs, ich will euch ja den Spass nicht verderben, aber so wie ich das sehe, werdet ihr um eine Eintragung einer solchen äusserlich angebrachten Einstiegsbeleuchtung nicht herumkommen.
Wobei da noch die Frage ist, ob die überhaupt eingetragen wird.
Unterbodenbeleuchtung ist nicht umsonst bei fahrendem Wagen unzulässig, aber auch Einstiegsleuchten, die äusserlich (also nicht innen am unteren Türrahmen) angebracht sind, unterliegen m.W. klaren Einschränkungen:
Gekoppelt an die Innenbeleuchtung und Zündung an = Leuchte aus.
Ihr riskiert ohne Eintragung auf jeden Fall die (mindestens vorübergehende) Stillegung, denn ihr fahrt dann ohne Betriebserlaubnis.
Fragt lieber vorher euren TÜVer...
Gruss, H
lli
Wobei da noch die Frage ist, ob die überhaupt eingetragen wird.
Unterbodenbeleuchtung ist nicht umsonst bei fahrendem Wagen unzulässig, aber auch Einstiegsleuchten, die äusserlich (also nicht innen am unteren Türrahmen) angebracht sind, unterliegen m.W. klaren Einschränkungen:
Gekoppelt an die Innenbeleuchtung und Zündung an = Leuchte aus.
Ihr riskiert ohne Eintragung auf jeden Fall die (mindestens vorübergehende) Stillegung, denn ihr fahrt dann ohne Betriebserlaubnis.
Fragt lieber vorher euren TÜVer...
Gruss, H
