13.02.2007, 15:56
Wer jetzt dran denkt, den Strassenerhalter zu klagen, da sein TÜV-konformes Fahrzeug an einer öffentl. Strasse beschädigt wurde, könnte sich bald mit einer Mindestbodenfreiheit von 110mm wie in Ö konfrontiert sehen.
Alle anderen Tuningfreunde werden´s dir danken.
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