Umschreibung des Fahrzeuges wegen Standortwechsel
#2
Hi Wolfgang,

falls deine Eltern noch in Stuttgart wohnen, kannst du auch diese Adresse nutzen und als Zweitwohsitz anmelden.

Argumente, wie die bereits genannte Zugpendelei, brauchst du beim Zweitwohnsitz nicht.
Bei von mir erstellten Angeboten in der Teilemarkt-Kategorie "Biete", handelt sich um Privatverkäufe, ohne gesetzliche Gewährleistung. Rücknahme oder Umtauch sind ausgeschlossen.

Freundliche Grüße
Peter
[Bild: bh4k9d7dn5oy2yoe0.jpg]
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RE: Umschreibung des Fahrzeuges wegen Standortwechsel - von NiD - 25.02.2007, 16:13

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