Umschreibung des Fahrzeuges wegen Standortwechsel
#7
Ich würde sagen das kommt sicher darauf an ankommt, ob dir beispielsweise ein Strafzettel dadurch nicht zugegangen ist und die dich erst ausfindig machen mussten.

Könntest sagen, dass du den/die Sachbearbeiter/in darauf hingewiesen hast, die Stuttgarter Wohnanschrift als Zweitwohnsitz bei zu behalten. Ich habe damals auch nichts schriftliches bekommen. Habe mich in Jena nicht abgemeldet und in Hamburg beider Anmeldung nur darauf hingewiesen. Wäre somit auch nur eine mündliche Anmeldung.

Mal sehen was die bei der Anmeldung vom Auto in Jena sagen. Zur Not melde ich mich wieder in Jena an.
Bei von mir erstellten Angeboten in der Teilemarkt-Kategorie "Biete", handelt sich um Privatverkäufe, ohne gesetzliche Gewährleistung. Rücknahme oder Umtauch sind ausgeschlossen.

Freundliche Grüße
Peter
[Bild: bh4k9d7dn5oy2yoe0.jpg]
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RE: Umschreibung des Fahrzeuges wegen Standortwechsel - von NiD - 25.02.2007, 19:11

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