18.03.2007, 14:38
Hallo,
so einfach geht das nicht. Du kannst nur zur Hauptfälligkeit
kündigen. Das ist normalerweise der 01.01. bzw. 31.12.
Es sei denn du hast eine andere Hauptfälligkeit vereinbart.
Kündigungsfrist mind. 4 Wochen vorher.
Viele Grüße
Thomas
so einfach geht das nicht. Du kannst nur zur Hauptfälligkeit
kündigen. Das ist normalerweise der 01.01. bzw. 31.12.
Es sei denn du hast eine andere Hauptfälligkeit vereinbart.
Kündigungsfrist mind. 4 Wochen vorher.
Viele Grüße
Thomas