29.03.2007, 22:44
Moin,
ich denke auch, dass sich die Argumentation des Gerichts alleine auf die Leistungssteigerung beziehen kann, sofern das eingebaute Fahrwerk über eine ABE oder ähnliches verfügt.
Erlischt nicht durch Motortuning automatisch die Betriebserlaubnis?
ich denke auch, dass sich die Argumentation des Gerichts alleine auf die Leistungssteigerung beziehen kann, sofern das eingebaute Fahrwerk über eine ABE oder ähnliches verfügt.
Erlischt nicht durch Motortuning automatisch die Betriebserlaubnis?
Grüße von der Ems,
Andreas
Saison 04-09: Typ89 Cabriolet ABK EZ 20.06.1994
Daily Driver: A4 B6 Cabriolet BFB EZ 16.06.2004
Andreas
Saison 04-09: Typ89 Cabriolet ABK EZ 20.06.1994
Daily Driver: A4 B6 Cabriolet BFB EZ 16.06.2004