30.03.2007, 14:01
Da Du die Sachmangelhaftung ausgeschlossen hast, ist das wie früher "gekauft wie besehen". Der will nur noch im Nachhinein den Preis drücken. Es ist Dir als Privatperson auch nicht anzulasten, wenn Du versteckte Mängel am Fahrzeug nicht erkennts und folglich nicht drauf hinweisen kannst.
Und selbst wenn Du Händler wärst (oder vergessen hättest, die Sachmangelhaftung auszuschließen), dann haftest Du als solcher auch nur für Mängel, die schon VOR bzw. bis zur Übergabe bestanden haben. Alles danach, ist das Problem des Käufers. Allerdings müsste in den ersten 6 Monaten ab Kauf der Verkäufer beweisen, dass der Mangel erst nach Übergaben aufgetreten ist, die restliche Zeit dann der Käufer.
Zusammen gefasst: Der kann Dir nichts. Da hat er eben Pech gehabt!
Und ich würd nochmal genauer bei Deiner Rechtsschutz nachfragen. Ich halte die Aussage, dass Du als Privatverkäufer für versteckte Mängel haften sollst für falsch! Auch ist strittig, ab wann überhaupt der Mangel bestanden haben soll und die Sachmangelhaftung ist halt sowieso ausgeschlossen worden.
Tip: Hier hilft schon meist der Blick ins BGB!
Und selbst wenn Du Händler wärst (oder vergessen hättest, die Sachmangelhaftung auszuschließen), dann haftest Du als solcher auch nur für Mängel, die schon VOR bzw. bis zur Übergabe bestanden haben. Alles danach, ist das Problem des Käufers. Allerdings müsste in den ersten 6 Monaten ab Kauf der Verkäufer beweisen, dass der Mangel erst nach Übergaben aufgetreten ist, die restliche Zeit dann der Käufer.
Zusammen gefasst: Der kann Dir nichts. Da hat er eben Pech gehabt!
Und ich würd nochmal genauer bei Deiner Rechtsschutz nachfragen. Ich halte die Aussage, dass Du als Privatverkäufer für versteckte Mängel haften sollst für falsch! Auch ist strittig, ab wann überhaupt der Mangel bestanden haben soll und die Sachmangelhaftung ist halt sowieso ausgeschlossen worden.
Tip: Hier hilft schon meist der Blick ins BGB!