12.04.2007, 19:52
Hi!
Der Prüfer ist wohl noch aus dem letzten Jahrhundert!?
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) teilt jetzt zur Reifen-Fabrikatsbindung mit (Auszüge):
„Mit Schreiben vom 4. Februar 1999 hat die Europäische Kommission aufgrund einer
Beschwerde die bislang in Deutschland geübte Praxis beanstandet. In entsprechenden Erwiderungen
ist von hier auf die genannten Sicherheitsaspekte hingewiesen worden. Diesen Aspekten
ist die Europäische Kommission nicht gefolgt.
Die Europäische Kommission hat die Bundesrepublik Deutschland aufgefordert, ihre Verfahrensweisen
zu ändern und die entsprechenden Schritte für eine richtlinienkonforme Anwendung
einzuleiten. Andernfalls hat die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren
und möglicherweise ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof zu
erwarten.“
Gleichzeitig weist das KBA darauf hin:
„Das bedeutet, dass in den Fahrzeugpapieren keine Reifen-Fabrikatsbindungen aufgeführt
werden dürfen. Die derzeit noch enthaltenen dürfen zu keiner Einschränkung führen und sind
nur als Empfehlungen anzusehen.“
Diese Anordnung bezieht sich auf PKW-, Off-Road-, Transporter- und NFZ-Reifen.
Die TÜV-Stellen sind bereits entsprechend informiert.
Gruß,Peter
Der Prüfer ist wohl noch aus dem letzten Jahrhundert!?
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) teilt jetzt zur Reifen-Fabrikatsbindung mit (Auszüge):
„Mit Schreiben vom 4. Februar 1999 hat die Europäische Kommission aufgrund einer
Beschwerde die bislang in Deutschland geübte Praxis beanstandet. In entsprechenden Erwiderungen
ist von hier auf die genannten Sicherheitsaspekte hingewiesen worden. Diesen Aspekten
ist die Europäische Kommission nicht gefolgt.
Die Europäische Kommission hat die Bundesrepublik Deutschland aufgefordert, ihre Verfahrensweisen
zu ändern und die entsprechenden Schritte für eine richtlinienkonforme Anwendung
einzuleiten. Andernfalls hat die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren
und möglicherweise ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof zu
erwarten.“
Gleichzeitig weist das KBA darauf hin:
„Das bedeutet, dass in den Fahrzeugpapieren keine Reifen-Fabrikatsbindungen aufgeführt
werden dürfen. Die derzeit noch enthaltenen dürfen zu keiner Einschränkung führen und sind
nur als Empfehlungen anzusehen.“
Diese Anordnung bezieht sich auf PKW-, Off-Road-, Transporter- und NFZ-Reifen.
Die TÜV-Stellen sind bereits entsprechend informiert.
Gruß,Peter
Audi Cabrio 2.6, tropic-grünmetallic, E-Verdeck, Leder, Boleros, TFL u.v.m.
Bilder vom 7. Audi Cabrio Bayern Treffen 22.- 24.06.2012