23.04.2007, 08:35
einfach nicht zahlen kann man aber nur, wenn man auf das Auto nicht angewiesen ist.... Werkstätten haben ein Werkunternehmerpfandrecht, d.h. solange ihre Forderung nicht bezahlt ist dürfen sie das Auto als Pfand behalten.
Da hilft nur unter Vorbehalt bezahlen.
Da hilft nur unter Vorbehalt bezahlen.
»Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Denn jedermann ist überzeugt, er habe genug davon.«
(René Descartes, frz. Philosoph, 1596 - 1650)