12.07.2007, 14:40
Sky60s schrieb:Frage ist, ob ich bei der Einbautiefe Spielraum habe, ohne das der TÜV aufmuckt und/oder ich ettliche Schraub-u. Basteleinheiten einlegen muss.
Kann ich bspweise auch Felgen mit ET 38 oder ET 26 bedenkenlos(!) benutzen?
So richtig klar sind mir die Konsequenzen nämlich (noch) nicht, da ich nicht genau nachvollziehen kann, wo und wie dieses Maß genau gemessen wird.
VG Stefan
Moin moin,
wenn du ET 35 eingetragen hast, dann darfst du auch nur ET 35 fahren, keine Toleranz. Es kann sein, dass du mehrere Felgengrößen eingetragen hast, aber du darfst nur genau die Felgen fahren, die auch eingetragen sind; also nicht denken, wenn du ET 26 und ET 35 eingetragen hast, dass du alle Felgen zwischen ET 26 und ET 35 fahren darfst.
Die Konsequenzen sind ganz einfach: Verlust der Betriebserlaubnis und damit des Versicherungsschutzes.
Alle klar?
Lord
In China isst man das Auge mit
Zwo-Achter mit Allem
Schmidt Revolution Modern Line mit 225/40 x16 und Low Tec StreetComfort 9.1, komplett neu beledert mit Leder Valcona kardamom, Heizregister neu , Recaro Sitze
BBS RS 334 in 9x17 ET 21 vo und 9,5x17 ET20 hi mehr geht nicht
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