30.11.2007, 16:09
@ all,
hab mal etwas gegoogelt und folgende Seite "ausgegraben":
http://www.hannover.de/de/umwelt_bauen/u...index.html
Darin steht folgendes:
"Die folgenden generellen Ausnahmen gelten bis zum 31.12.2009:
- Benzin-Kraftfahrzeuge mit geregeltem Katalysator, die keine grüne Plakette bekommen.
- Historische Kraftfahrzeuge mit dem Zusatzkennzeichen „H“,
- Schaustellerfahrzeuge für Veranstaltungen in der Umweltzone (z. B. Schützenfest),
- Busse des ÖPNV,
- Reisebusse,
- Kraftfahrzeuge, die aufgrund ihrer technischen Ausstattung ausschließlich mit Biodiesel und Rapsöl betrieben werden können,
- Fahrzeuge mit Kurzkennzeichen (rote Händlerkennzeichen)."
Scheint so nur für Hannover zu gelten - andere Städte -fz2--fz2--fz2-
Wobei ich mir aber wieder denke, dass andere Kommunen gleich "ziehen" müßten. Es bleibt trotzdem alles verwirrend.
hab mal etwas gegoogelt und folgende Seite "ausgegraben":
http://www.hannover.de/de/umwelt_bauen/u...index.html
Darin steht folgendes:
"Die folgenden generellen Ausnahmen gelten bis zum 31.12.2009:
- Benzin-Kraftfahrzeuge mit geregeltem Katalysator, die keine grüne Plakette bekommen.
- Historische Kraftfahrzeuge mit dem Zusatzkennzeichen „H“,
- Schaustellerfahrzeuge für Veranstaltungen in der Umweltzone (z. B. Schützenfest),
- Busse des ÖPNV,
- Reisebusse,
- Kraftfahrzeuge, die aufgrund ihrer technischen Ausstattung ausschließlich mit Biodiesel und Rapsöl betrieben werden können,
- Fahrzeuge mit Kurzkennzeichen (rote Händlerkennzeichen)."
Scheint so nur für Hannover zu gelten - andere Städte -fz2--fz2--fz2-
Wobei ich mir aber wieder denke, dass andere Kommunen gleich "ziehen" müßten. Es bleibt trotzdem alles verwirrend.
Servus
Winni
Getreu dem Motto: "Leben und leben lassen!"
Winni
Getreu dem Motto: "Leben und leben lassen!"