Moin.
Um die Rechtskonformität mal etwas zu präzisieren (gell, Owe...):
Die ECE-Richtlinie regelt die technischen Anforderungen und die Vorgaben zur Platzierung der Leuchten.
Nachrüstbare Tagfahrleuchten können in die bestehende Frontbeleuchtung oder in die Frontschürze integriert werden.
Das Tagfahrlicht unterscheidet sich vom Abblendlicht durch die deutlich schwächeren Leuchtmittel (6 bis 16 Watt statt über 150 Watt beim Abblendlicht einschließlich Stand-, Rück- und Kennzeichenleuchten) sowie die völlig andere Lichtstreuung.
Die in Deutschland vertriebenen Nachrüstsätze müssen...
lli
Um die Rechtskonformität mal etwas zu präzisieren (gell, Owe...):
Die ECE-Richtlinie regelt die technischen Anforderungen und die Vorgaben zur Platzierung der Leuchten.
Nachrüstbare Tagfahrleuchten können in die bestehende Frontbeleuchtung oder in die Frontschürze integriert werden.
Das Tagfahrlicht unterscheidet sich vom Abblendlicht durch die deutlich schwächeren Leuchtmittel (6 bis 16 Watt statt über 150 Watt beim Abblendlicht einschließlich Stand-, Rück- und Kennzeichenleuchten) sowie die völlig andere Lichtstreuung.
Die in Deutschland vertriebenen Nachrüstsätze müssen...
- das E-Prüfzeichen auf der Streuscheibe tragen
- nach der technischen Vorschrift ECE-R87 genehmigt sein
- die Buchstabenkombination RL im Genehmigungszeichen auf der Abschlussscheibe tragen
- Es muss mindestens 25 Zentimeter und höchstens 150 Zentimeter über dem Boden angebracht werden
- Stärke zwischen 400–800 Candela pro Scheinwerfer
- Weißes Licht
- Automatisches Einschalten mit der Zündung
- Es muss möglich sein, die automatische Einschaltung der Tagfahrleuchten ohne den Gebrauch von Werkzeug ein- und auszuschalten
- Automatisches Ausschalten, wenn die Scheinwerfer (auch Fernlicht oder Nebelscheinwerfer) eingeschaltet werden (dies gilt nicht bei Verwendung der Lichthupe)
