16.01.2008, 02:41
Zitat:wenn es bereits ein fahrzeug gibt, dass eine eintragung hat und wenn sich das verdeck ab 50 km/h nicht mehr öffnen läßt
Dass sich das Verdeck ab 50Km/h nicht mehr öffnen lässt, kann jeder leicht prüfen, aber was bedeutet in diesem Zusammenhang "wenn es bereits ein Fahrzeug mit Eintragung gibt"?
Worauf basiert dann diese Eintragung noch, d.h. welche weiteren Prüfbedingungen müssen dabei erfüllt sein?
Welche gesetzlichen Vorgaben muss der allererste Prüfer, welcher die Eintragung vorgenommen hat, geprüft haben?
Können sich alle nachfolgenden Prüfer darauf blind verlassen?
Wenn Du so an der ABE Deines Fahrzeuges hängst (obwohl die Module schon mal keine ABE besitzen), dann würde ich an Deiner Stelle den Prüfer ganz genau löchern, woran eine erfolgreiche Erstprüfung (deutsche und EU-Richtlinien, gesetzliche Vorgaben, Normen) geknüpft ist.
Und die von Olli aufgeworfene Grundfrage bleibt ebenfalls noch unbeantwortet: Was muss eingetragen werden, und was nicht?
Wo wird dies gesetzlich geregelt?
Ach, und bitte - immer locker bleiben, Jungs.... und beim Thema.