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Hallo,
brauchst nur zu dem Freundlichen und dir den ausdruck geben lassen, mit welchen Reifen auf welchen Felgen das Cab ausgeliefert wurde, diese brauchen dann nicht eingetragen werden.
Bei Kontrolle muss auch nur dieses Blatt (am besten mit Stempel des Freundlichen) vorzuzeigen.
Hab diese Bescheinigung auch für meine Winterreifen, da bei mir die 195er eingetragen sind und ich aber die 205er drauf habe.
Gruß
Micha
Audi A4 Cabrio
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Hallo Guido,
such doch mal hier im Forum nach der ABE für die Boleros. Hab ich erst vor kurzem runtergeladen.
In der ABE steht der ABK definitiv mit 7x16 auf 205/55 R16 91H. Eintragung für 17" Fehlanzeige.
Die Frage die sich mir stellt:
Ich bin ja nicht der Fachmann, aber darf ich dann einfach größere Felgen montieren nur weil sie von Audi sind?
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Gruss aus PAF Bayern
Helium
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So,hab nochmal genau nachgeschaut,im Teilegutachten sind der ABK und der TDI ausgeschlossen.Alle anderen Motorisierungen dürfen die Boleros sprich 7x17 Felgen montieren.Den Grund dafür verstehe ich allerdings nicht, wo es doch auch Zubehör Felgen in der grösse 7x17 für das Cabrio ohne Ausnahme mit ABE gibt.Auf meiner knitterigen Fahrzeugschein kopie waren wirklich nur 16 Zoll eingetragen. Nun meine frage.
Wer hier im Forum fährt 7x 17 Bolero auf seinem ABK oder TDI ,und hat diese eingetragen bekommen?.
Gruss Guido
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Hallo Ich habe mir auch ein Audi 2,6 Liter Bj 1999 zugelegt mit Original Boleros dort sind auch 225 / 45 / R 17 drauf im Fahrzeugschein den ich jetzt bei der Ummeldung neu bekommen habe stehen nur noch 195/65/R15 drin dies werden die Winterreifen sein ! aber von 225 steht nichts drin. Ich habe einen Kumpel beim Tüv den werde ich mal fragen aber Leute ich Arbeite bei Audi in Neckarsulm und kenne die Zeit noch als wir das Cabrio dort bauten ( ab Face lift ) die letzten 2 Jahre. Und die Boleros waren Original mit 225/45 bestückt.
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Hallo,
hast du evtl. noch den org. Brief?
Gruß,
kAlle
Gruß aus dem schönen Weserbergland,
kAlle
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Moin!
Braucht man alles nicht... Wenn der Polizist es nicht glauben will, dann soll er in der EG-Typisierung nachschlagen... Ich würde mir da mal keine Sorgen machen, inzwischen sollten die das auch wissen.
Gruß
Ollfried
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Hallo
.... und ich dachte --> wenn EG-Typisiert dann ist zwar keine Eintragung nötig aber die erforderlichen Papiere müssen mitgeführt werden....
... und erzähl mir jetzt nicht, dass die Polizei einen Katalog (in welcher Form auch immer) mitführt um alle Zubehörteile, die an den verschiedensten Fahrzeugen verbaut werden dürfen, zu identifizieren.
Damit sind wir wieder an der Stelle --> ABK und TDI sind im Gutachten nicht erfasst also würde ich sagen EINTRAGEN lassen.
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Gruss aus PAF Bayern
Helium
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Moin,
ich habe jetzt schon öfter Mal die Meinung gelesen, daß man um die Eintragung herumkommt, wenn es sich um Original-Audi-Zubehör handelt.
D.h. wenn ich mir ein paar Q7-22-Zöller in meinen mikrobisch kleinen Radkasten nagele, dann brauch ich nicht zum TÜV ? Auch wenn sich die Räder nicht mehr drehen (können) ?
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Tach!
Eintragen lassen muss man die auf keinen Fall, im Gegensatz zu den Q7-Dingern, die ja kaum für unseren Typ89 typisiert sein dürften. Ich schmeiß mal google an glaub ich.
Gruß
Ollfried
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(08.04.2009, 12:48)Ralph schrieb: Ich würde mich Ollfried's Meinung anschliessen wollen, die Bolero's sind Original-Audi-Zubehör, sowas sollte man nicht eintragen lassen müssen!
(08.04.2009, 13:09)wiegald schrieb: (...)
Ich bin auch der Meinung, das man die nicht eintragen lassen braucht. Is original Audi und ob es die nun für den ABK gab oder nicht spielt hier keine Rolle.
(...)
Servus zusammen !!!
Um das Ganze hier noch etwas anzuheizen und meinen Senf dazugeben zu können, nun meine Wortmeldng .
Ganz richtig ist das alles nicht..... denn die RS2 Stoßstange (original), die ja bekanntlich an dem "baugleichen" Kombi zu finden ist, muss beim Cabrio eingetragen werden. Da ist kein Plug & Play möglich. Diese Stoßstange gab es bekannterweise nicht am Cabrio.
Gruß,
Flo
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