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(01.05.2009, 00:01)Owe schrieb: Hallo Wolfgang
was ich mich dabei frage ist:
Bekommst DU auch die überzähligen Steuern erstattet die all die Vorbesitzer deines Cabs gezahlt haben?
Hi Owe,
das ist ein Traum, aber auch nicht mehr. Höchstens der Vorbesitzer könnte den Anspruch geltend machen, wobei ich vermute, dass der Tag der Umschlüsselung gilt und nicht die tasächliche reale Schadstoffklasse.
Gruss,
Andrei
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Hallo,
@ Owe, natürlich nur jeder einzelne Besitzer seine zuviel bezahlte Steuer.
Der Tag der Umschlüsselumg spielt keinerlei Rolle. Da es sich hierbei ja nicht um einen Umbau handelt, gilt die Umschlüsselung rückwirkend ab dem Tag der Erstzulassung.
So weit mir bekannt, gibt es für die Finanzämter eine Verjährungsfrist von 4 Jahren = 4 Jahre Geld zurück. So sollen aber Bayern und Rheinland – Pfalz diese Frist verneinen und komplett zurückzahlen.
Ich besitze den Wagen seit 10 Jahren, also würde ich, logischerweise, auch höchsten für diesen Zeitraum zurückbekommen. Ich glaube nicht, dass der Vorbesitzer da heute noch was geltend machen könnte.
Der große finanzielle Unterschied zwischen den einzelnen Steuerklassen besteht ja auch erst seit ca. 4 Jahren, so dass es sich bei allen vorherigen Jahren nur um ein paar Euro handelt.
Gruß
Wolfgang
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Wie hast du denn die Anfrage gemacht über die homepage oder hast du da eine bestimmte Adresse gehabt?
MfG
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Hi,
die Anfrage habe ich telefonisch direkt an Audi gerichtet 0800/28347378423.
Während dem Gespräch meinen Fahrzeugschein hingefaxt, so konnte das gleich bearbeitet werden und ne knappe Woche später kam eine schriftliche Mitteilung von Audi, die zur Vorlage bei der Zulassungsstelle diente.
Du kannst deine Anfrage auch schriftlich direkt an Audi in Ingolstadt richten, nicht vergessen - Kopie vom Fahrzeugbrief - mitzuschicken.
Gestern kam der Bescheid vom Finanzamt und die erstatten tatsächlich komplett rückwirkend.
Grüße
Wolfgang
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Komplett Wolfgang oder komplett auch die Vorbesitzer?
sonnige Grüße aus Oranien-/ Burg, OWE, Gutachter für KFZ Schäden und Bewertung
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Hi Owe,
nur komplett Wolfgang, die Steuer vor meiner Zeit habe ich ja nicht bezahlt und deshalb auch keinen Anspruch auf Rückzahlung.
In wie weit das vom Finazamt jetzt mit dem Vorbesitzer geklärt wird, weiß ich nicht.
Das würde, in diesem Fall, den Zeitraum von 95 bis einschließlich 98 betreffen. Da die Euro 2 im Jahre 97 eingeführt wurde, betrifft es für den Vorbesitzer nur das Jahr 97 und 98 und damals war der steuerliche Unterschied zwischen EURO 1 und 2 nocht nicht so gravierend, so dass das vermutlich unter den Teppich gekehrt wird.
Das Zinanzamt müsste über die Zulassungsstelle den Vorbesitzer ermitteln und ich denke die sind zur Zeit mehr damit beschäftigt Steuern ein zu treiben, als von sich aus, solche Kamellen aus zu graben.
Aber eine Steuerrückzahlung der letzten 10 1/2 Jahre kann sich schon sehen lassen. Jetzt gönne ich mir auf jeden Fall mal ein paar neue Fußmatten, Koppelstangen, Luftfilter, vielleicht neue Felgen und Reifen einen Ölwechsel, der Fahrersitz müßte auch mal gemacht werden und vom Rest fliege ich zwei Wochen in die Karibik.
Nein, Spaß, soviel ist es nun auch nicht.
Gruß
Wolfgang
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Versteh ich das jetzt richtig, das man die zuviel gezahlte Steuern ab Zulassung des Fzg zurückbekommt, wenn man den Wagen auf Euro 2 umrüstet ? Ich rüste meinen 2,3 NG nächste Woche mit dem neuen MiniKat ( wird zusätzlich hinter dem normalen Kat nachgerüstet ) um. Ich gehe dann zm Strßenverkehrsamt, las das da eintragen und dann zum Finanzamt wegen Steuererstattung. Ich habe im März die Steuer normal bezahlt und ich dachte, ich bekomme nur die davon zuviel bezahlte Steuer zurück und nicht für die ganzen vorigen Jahre.....sehe ich das so richtig ?
Gruß
Mikepower
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19.05.2010, 11:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.05.2010, 11:06 von Kai.)
Hallo,
ab dem Tag der Umschlüsselung wird die Steuer neu berechnet und Dir anschließend der zuviel bezahlte Betrag für die verbleibende (und vorausbezahlte) Restzeit des "Steuerjahres" erstattet!
Gruß Kai
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Hi,
genau so ist es.
Bei Umbau gibts nur das ab dem Tag der Umschlüsselung, zu viel voraus bezahltes, zurück.
Wenn die Umschlüsselung in eine günstigere Steuerklasse ohne Umbau erfolgt, dann gibts rückwirkend Geld zurück. Dies ist bei einigen V6 Motoren (ABC und AAH) der Fall, da diese Motoren bereits bessere Abgaswerte hatten als in ihren Papieren vermerkt.
Gruß - Wolfgang
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Kleine Anmerkung noch nebenbei: Habe einen 2.6l ABC, BJ 94. Laut Audi keine Umschlüsselung möglich, erst ab Bj 95 (ersichtlich im oberen Beitrag)
Habe nun das KLR nachgerüstet. Hier ist KEIN Aufschneiden des Kühlsystem von nöten. Es wird ein Thermoventil an die Schraube eines Einspritzventils (in Fahrtrichtung gesehen linke Seite, das hintereste, näheste an der Spritzwand) geschraubt. Dort bekommt es die Temperatur über den Zylinderkopf. Montagezeit: nicht einmal 20 Minuten, ganz ohne "Sauerei"!! Jeder, der einen Ölwechsel schafft, kriegt das auch hin, am besten, während die bessere Hälfte grad Germanys next Topmodell o. ähnl. schaut ;-)
Viel Spaß,
Paul
Opel Commodore GS/E ......denn langweilige Autos gibt es schon genug!
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