Wertgutachten
#11
Und noch eines sollte ebenso klar sein:

Egal was auf dem Papier (wie das auch immer heisst) an Zahlen aneinander gereiht wurde, es ist das Papier nicht wert auf das es gedruckt wurde wenn keiner bereit ist diesen "Wert" auch in Euros auf den Tisch zu legen.
Anders herum, es gibt auch Kenner und Liebhaber, denen ist es sowas von piep was auf irgend welchen Zetteln geschrieben steht, die zahlen auch "Mondpreise", wenn sie denn genau dieses Teil haben wollen.

"Wert" ist etwas nur so viel, wie man(n)/frau bereit ist, dafür den Gegenwert in Euronen (oder jede andere Geldwährung) zu geben. Oder eben nicht zu geben...


In diesem Sinne, ich für meinen Teil werde mein Cab, so ich es fertig restauriert habe, wie meinen 80'er beim Gutachter meines Vertrauens vorstellen und bewerten lassen.


LG
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#12
(25.10.2017, 21:16)cabdrive69 schrieb: -Fullquote entfernt-
Warum?  Denke das wäre das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt ist. Das geld könntest du doch in neue Felgen stecken.
Ein Gruß

             von Saar und Mosel
                                                    Horst

                                                  [Bild: audi3vonvornobend7kvs.jpg]


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#13
Moin ,

spätestens wenn es zu einem unverschuldeten Unfall kommt , und die gegnerische Versicherung den Wert des Wagens festlegt , wird man Anders denken .

Dann zahlt sich dieses Stück Papier mehr als aus .
Gruß aus OWL
Die Stimme der Vernunft ist glücklicher Weise so leise, daß sie selten gehört wird.


Ringe Fuhrpark: Cabrio 2.3 '92Cabrio 2.6 '95, Cabrio 2.8 '98V8 3.6 '89,  80 B4 2.8 Fronti '92
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Bedankt durch: weichheimer
#14
(26.10.2017, 11:12)DKW1000S delux schrieb: ...
Warum?  Denke das wäre das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt ist. Das geld könntest du doch in neue Felgen stecken. ...

Hallo DKW,

ich denke, da hast Du etwas missverstanden. Wenn man beide Beiträge von Cabdrive im Zusammenhang sieht, weiß man, was er mit dem letzten Beitrag sagen will:

Zu unterscheiden sind die Fälle Verkauf und Versicherungsfall.
Im Fall eines Verkaufs ist die letzte Aussage wohl zutreffend. Wenn Niemand bereit ist, den dokumentierten "Wert" zu bezahlen, ist das Papier auch wertlos.

Anders sieht es - wie von weichheimer geschildert - im Versicherungsfall aus. Macht man sich erst zu diesem Zeitpunkt Gedanken zum Wiederbeschaffungswert, zahlt man u.U. zwei mal einen Gutachter, wovon die Versicherung nur einmal die Kosten übernimmt.
Ich denke, so wird es auch im Fall von weichheimer gewesen sein. Er mag mich korrigieren, falls ich falsch liege mit meiner Annahme.

Und ich denke, wenn man so ein Papier erst einmal hat, passiert auch (meist) nichts. Ist wie mit Versicherungen - hat man sie, passiert nichts Zwinker
Das wäre für mich der Idealfall, dafür wäre ich gerne bereit 200 EUR auszugeben.

Interessant finde ich auch den Hinweis auf die Begrifflichkeiten "Wiederbeschaffungswert" und "Wiederherstellungswert".

Darüber sollte man auch einmal nachdenken. Versicherungen zahlen i.d.R. nur den Wiederbeschaffungswert - wobei da m.M.n. auch ein Aufschlag alt für neu (vermutlich nur gerichtlich) durchzusetzen wäre - im Gegensatz zum gerne von den Versicherungen gemachten Abzug neu für alt.
Dies erfährt man immer häufiger bei Kaskoschäden.

Da der Wiederbeschaffungswert durch die AVB geregelt Standard ist, ist auch keine besondere Versicherung zwingend notwendig, solange das Fahrzeug in den Listen der Versicherung geführt ist. Dementsprechend würde ich auch keine "Youngtimer-Versicherung" abschließen, da die mich teurer käme.
In dem Fall ist ein Wertgutachten über den Wiederbeschaffungswert aber immer ratsam (s.o.).
Anders ist der Fall, wenn der Wiederherstellungswert deutlich über dem WBW liegt. Da ist es u.U. wohl doch ratsam, das umfangreichere Gutachten erstellen zu lassen und mit der Versicherung in der Kaskoversicherung eine Sondervereinbarung zu treffen.
Alles ein Frage der Kosten.

Inwieweit der WHW allerdings im Falle eines Haftpflichtschadens von der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren wäre, ist mir nicht bekannt. Da werde ich mich demnächst mal "schlau" machen

Vielen Dank für die Anregungen!

Gruß
Peter

P.S.:

Wenn es möglich ist, würde ich Cabdrive69 doch einmal bitten, sein Gutachten für den 80er Typ 89 - gerne anonymisiert - hier einzustellen, damit man(n) einmal ein Gefühl dafür bekommt, was da alles dokumentiert wurde
Was stört es die deutsche Eiche, wenn sich eine Wildsau an ihr reibt?  Ich lach mich wech
Mein PN-Speicher ist voll. Bei Fragen oder Hinweisen bitte eine Email schreiben.
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Bedankt durch: cabdrive69
#15
Hallo Ihr,

mach ich doch glatt mal, wenn ich das hinbekomme

[Bild: e8136815d6_album.jpg][Bild: c82f4e174b_album.jpg]

Das Gutachten ist umfangreich, vor diesen zwei Seiten gibts noch ein Deckblatt, dann viele Detailbilder die den Zustand dokumentieren. Es handelt sich hierbei wirklich nur um ein GA für den Kaskofall (WBW). Man reicht es der eigenen Versicherung ein, ist damit zB bei Diebstahl oder Hagelschaden relevant. I)m Schadensfall durch Einwirkung Dritter ist es sowieso ratsam, das per Rechtsbeistand abzuwickeln. Auch dazu ist dieses GA hilfreich.
Pro Da gebe ich erst richtig Gas! vorher --->[Bild: 2036022d9d.jpg] nachher ---> [Bild: 02491dea81.jpg] in ungezählten Stunden...
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Bedankt durch: Peter_Pan
#16
Hey,
Ich melde mich jetzt auch mal zu Wort, damit niemand Geld investiert für etwas, was er nicht braucht.
Bin selber vom Fach und möchte daher nur auf ein paar Dinge hinweisen, die aber extrem wichtig sind:
Ein Wertgutachten ist nur dann wichtig, wenn das Fahrzeug komplett zerstört (z. B. Brand) wird oder 'weg' (gestohlen) ist. Ansonsten (normaler Unfall) kann ein (guter) Sachverständiger den Wert vor Unfall (WBW - Wiederbeschaffungswert) auch dann noch bestimmen.
Oder natürlich, wenn man den Wert für eine Versicherung braucht.
Im ersten Fall (Absicherung bei Totalverlust) sollte das Wertgutachten aber nicht zu alt sein. Das heißt man muss es regelmäßig neu erstellen lassen. Sollte jedem klar sein, dass innerhalb von wenigen Jahren der Zustand eines Fahrzeugs stark abnehmen kann und demnach eine (gegnerische) Versicherung ein altes Gutachten nicht anerkennt. Die eigene Versicherung hat in den AKB stehen ob und wie alt ein Wertgutachten anerkannt wird.
Das heißt (und das ist jetzt nur meine Meinung): Wer ein Wertgutachten braucht, um das Fahrzeug versichern zu lassen, hat natürlich keine Wahl. Bei allen anderen reicht es, wenn man selber viele gute Fotos des Fahrzeugs mit einer Tageszeitung im Bild macht auf denen der Zustand zu erkennen ist. Anhand dieser Bilder kann dann ein Sachverständiger auch bei Verlust den Wert bestimmen.
Ein Wertgutachten für den Verkäufer eines Fahrzeugs ist meiner Meinung nach nichts wert. Ein Fahrzeug ist halt soviel Wert, wie ein anderer bereit ist zu zahlen und nicht wieviel auf einem Blatt Papier steht Smile
Grüße,
Max
Grüße,
Max
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#17
alles richtig.
Sehe ich genau so. Das für mich erstellte Gutachten ist gedacht den zeitwert zu dokumentieren, Nichts weiter. Für einen Verkauf taugt es nichts.
Wichig ist es für meine youngtimer versicherung und für den Fall das mir einer heftig in die Karosse fährt und ein Totalschaden entsteht. Wo möglich noch im Ausland.
Ein Gruß

             von Saar und Mosel
                                                    Horst

                                                  [Bild: audi3vonvornobend7kvs.jpg]


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#18
Hallo zusammen

meine Versicherung hat für meine 3 Schätzchen eine Kurzbewertung eines Classic-Data Sachverständigen gefordert. Da ich keinen Bock auf Streß bei welchem Schadensfall auch immer hab, habe ich das Gutachten in Auftrag gegeben.
Da ein Verkauf für mich nicht zur Debatte steht, geht es mir alleine um die Dokumentation und die Wertermittlung. Im Kaskoschadensfall hat meine Versicherung die Unterlagen, die so auch anerkannt wurden = passt.
Falls im Haftpflichtschadensfall die gegnerische Versicherung Lust auf Streit hat = kein Problem - geht's gleich zum Rechtsanwalt.
Die Dokumentation ist auch deshalb für mich wichtig, da ich alle Arbeiten selber mache und hier z.B. bei einem Diebstahl schlechte Karten habe, z.b. die neuen Reifen oder die instandgesetzten Felgen nachzuweisen. Klar habe ich für den Materialeinkauf oder die Fremdleistungen Rechnungen, die ich mir geben lasse; leider musste ich im Bekanntenkreis erfahren, das im Haftpflichtschadensfall die gegnerische Versicherung argumentierte: "Können SIE beweisen, das die angegebenen Leistungen in IHR Fahrzeug geflossen sind?"
Ich war dieses Jahr im Juni mit meinem 2. Audi S2 beim Sachverständigen und hier wurden auf meinen Wunsch genau diese Daten mit erfasst und im Gutachten aufgeführt.

Aktuell leider verregnete Grüße

der Charly
„ Wir bauen Autos die keiner braucht, aber jeder haben will“ Zitat von Ferry Porsche
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Bedankt durch: weichheimer
#19
Hallo in die abendliche Forumsrunde

Auch ich habe dieses Jahr, mein Cabrio als Youngtimer versichern lassen.
Die Versicherung selbst hat einen eigenen Gutachter geschickt, um das Fahrzeug zu begutachten und ein Dossier zum Wiederbeschaffungswert zu erstellen.
Ich musste sämtliche Unterlagen, zum Thema Unterhalt und Zubehör kopieren und der Versicherung per Mail, im Vorfeld zukommen lassen.
Am Tag X wurde das Fahrzeug rundum besichtigt und fotografiert. Lupe  Eigene Bilder wurden nicht gewünscht, ebenfalls wurde eine kurze Probefahrt durchgeführt.
Bei schönstem Wetter, was den Gutachter auch sehr gefreut hat... Erste Sahne

Später dann zusammen mit der neuen Police, wurde mir der maximale Wiederbeschaffungswert, den Sie mir erstatten mitgeteilt.
Die Versicherung selbst hat alle Abklärungen am Markt getroffen...
Man höre und Staune der Maximale Betrag wurde inklusive Zubehör auf Fr. 20'000.- festgesetzt, was mich natürlich jetzt nicht unglücklich macht.

Denn im Falle eines grösseren Ereignisses, wird wenigstens die Jahrelange Zuwendung anerkannt.... Gut mein Cabrio hat erst 78'000 km... Ist aber trotzdem
nicht mehr Wert, als ein gepflegtes Modell mit mehr Kilometer...

Hier noch die Bilder welche ich von der Versicherung erhalten habe...


[Bild: 30793435py.jpg]
[Bild: 30793436ws.jpg]
[Bild: 30793437gt.jpg]
[Bild: 30793438dy.jpg]
[Bild: 30793439oh.jpg]
[Bild: 30793440nx.jpg]
[Bild: 30793441dg.jpg]
[Bild: 30793442sa.jpg]


Grusse aus der Schweiz

Roger My Friend!
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Bedankt durch: DKW1000S delux
#20
(25.10.2017, 21:11)DKW1000S delux schrieb: Erkannt.
Es gibt abber immer noch welche die super Schlau sind und denken ihnen passiert nichts. ich habe das Gutachten letzes Jahr machen lassen als ich nach Tschechien und Österreich in Urlaub fuhr. Das beruhigt schon etwas.
Und, wenn der Wert und das Alter stimmt, du auch noch Mitglied im ADAC bist, zusätzlich noch in einem ADAC Ortsclub, kannst du dein 20 Jahre altes Cub als yountimer sehr güntig versichern. Ätschibätsch

Mal ne Frage zur Versicherung: Ich zahle bei der Allianz mit 75% (SF Klasse weiß ich gerade nicht) für HP und TK von April bis Oktober 230 EUR. Lohnt da eine Youngtimer-Versicherung überhaupt?
Grüße

Max

Audi Cabrio 2.8E Automatik von 1993 in silber mit manuellem Verdeck, 15'' Speedline und Nardi Holzlenkrad
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