19.05.2008, 21:42
Sach mal... Was hab ich eigentlich in der ersten Antwort geschrieben? Mann Mann Mann.
Alle, die pauschalisieren, sind doof!
Wer fährt 225/35/17?
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19.05.2008, 21:42
Sach mal... Was hab ich eigentlich in der ersten Antwort geschrieben? Mann Mann Mann.
Alle, die pauschalisieren, sind doof!
19.05.2008, 21:59
Ollfried schrieb:Sach mal... Was hab ich eigentlich in der ersten Antwort geschrieben? Mann Mann Mann. Hallo, ich weis ja nicht ob du mich meinst?!? Tachoabweichungen nach oben sind bis 7% erlaubt, weniger darf der Tacho nie anzeigen. Ralf
20.05.2008, 08:04
Um die Geschichte mal abzukürzen...
Reifenrechner desweiteren steht dort auch "...nicht mehr als 8% Abweichung..."
Moin.
Hier wird von mindestens 3 unterschiedlichen Dingen geredet! Also bitte nicht vermischen...
Wenn der Abrollumfang bei Fahrzeugen vor Bj.94 mehr als 7% und bei Fahrzeugen nach Bj.94 um mehr als 4% von dem der serienmäßigen Bereifung abweicht ist der Tacho neu abzugleichen. Bei Fahrzeugen die nach D3 und D4 Norm als schadstoffarm eingestuft sind, hat eine Modifikation des Abrollumfanges eine Änderung der Einstufung zur Folge. Gruss, Hlli
20.05.2008, 09:31
Mein Gott, ist das kompliziert!
Demzufolge sind für die Berechnungen nur die Räder der angetriebenen Achse von Belang.
20.05.2008, 09:31
H;o)lli schrieb:Wenn der Abrollumfang bei Fahrzeugen vor Bj.94 mehr als 7% und bei Fahrzeugen nach Bj.94 um mehr als 4% von dem der serienmäßigen Bereifung abweicht ist der Tacho neu abzugleichen. Moin Holli, was hat das denn für einen Grund mit dem "BJ 94", und eine Änderung des Abrollumfanges beeinflußt die Schadstoffeinstufung? Wie das?
Gruß
Ralph Jedem Raudi seinen Audi
20.05.2008, 10:05
Ralph schrieb:Moin Holli, Na dass möchte ich jetzt aber auch gerne wissen.....
Gruß Ralf
"Ein Rabe geht im Feld spazieren, da fällt der Weizen um." -Helge Schneider- Für jede Laune etwas....Audi 80 Cabrio 2,0 Bj. 1995....Polo (9N) 1,4 TDI Bj. 2004....Suzuki GSX750R (Superbikeumbau - offen) Bj. 1999...meine Frau Susanne Bj. 1964 <img src="http://foto.arcor-online.net/palb/alben/63/3787263/1024_3230663766306530.jpg" border="0" width="700px"> OWL Treffen 01.05.2008
20.05.2008, 11:38
Moin nochmal,
was die Schadstoffeinstufung bzgl. Abrollumfang angeht, dürfte dies den gleichen Grund haben, wie für die Bremswirkung: Die Hebelwirkung ist bei grösseren Rädern geringer, der Motor muss also mehr Kraft aufwenden. Bei kleineren Rädern hingegen muss er bei gleicher Geschwindigkeit höher drehen. So oder so beeinflusst das den Verbrauch und damit auch den Schadstoffausstoss im Vergleich zur Serienbereifung, die für die Schadstoffeinstufung massgeblich ist. Wegen des Baujahres muss man wohl den/die fragen, der das beschlossen hat. Solche Vorschriften werden i.Allg. mit Stichtag beschlossen, hier im Board bekanntes Beispiel ist die vielzitierte Nachrüstung von Xenon mit autom. LWR und SWR. Und da fragt letztlich auch niemand, was das Baujahr damit zu tun hat... es ist halt so. Tja.. Gruss, Hlli
20.05.2008, 11:44
Mein Kumpel hat Bj. 92..demnach dürfte eine Abweichung von 5% in Ordnung sein. Danke für die Auskunft Holger
Gruß Paddy
20.05.2008, 12:14
Was ist eigentlich an unserem Cab die "serienmäßige Bereifung"?
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