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09.11.2008, 15:13
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.11.2008, 16:02 von wiegald.)
Hallo Community.
Ich hab da mal ne Frage an die Spezialisten unter uns.
Ist es grundsätzlich nicht erlaubt einen aktiven Beifahrerairbag zu haben, wenn ein Kindersitz / Babyschale genutzt wird?
Oder:
Ist es erlaubt einen aktiven Airbag zu haben, wenn nur ein Kindersitz genutzt wird (in Fahrtrichtung), jedoch keine Babyschale?
Hab da im www nüscht richtiges zu gefunden.
Grüße Wiegald
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Hallo Marcus
Du kann ein Kind (Sitz Gruppe I-III) in Fahrtrichtung transportieren. Mit oder ohne Airbag.
Einzig die Babyschalen (Gruppe 0) entgen der Fahrtrichtung dürfen nur bei deaktiviertem Airbag vorne genutzt werden.
Frag mich aber nicht nach der Stelle im Gesetz.....
Thilo
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Hi.
Nich lachen jetzt.
Laut Service-Meister im AH Mercedes (Zwickau) bekam ich folgende Aussage:
Mit abgeschalteten Airbag darf ich nur den Kindersitz auf der Beifahrerseite mitnehmen.
Auf meine Frage was er unter dem "nur" versteht, antwortete er: Keine Personen mehr ohne Kindersitz.
Ich musste mir das Lachen verkneifen - denn das glaub ich niemals.
Dann erzählte er mir noch das des Airbag abschalten via Steuergerät umme 300,-€ kosten soll und über eine Stunde dauert.
Hab ihm dann mal erklärt das ich nicht auf der Wurschtsuppe dahergeschwommen komme und ihm das nicht glauben würde. (Kenne das ja von unserem Cab.)
Dann kam schon, "da muss ich erstmal nachsehen" bzw. "wir müssen die Software erst einkaufen", bla bla bla ...
Hab dan Dankeschön gesagt und bin gegangen. Der hat ja mal gar keine Ahnung. Oder verkauft jeden für blöd.
Wiegald - Winterautosuchend unterwegs
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Hallo
Ich klinke mich hier mal ein...
Wie sieht das eigentlich mit Seitenairbags aus? Bestehen da auch irgendwelche Verbote? Habe nichts darüber gefunden, kann aber ebensowenig gesund für ein Baby sein, oder?
Grüße, Owe, mit 10 Airbags
ps: ist der Benz tot?
sonnige Grüße aus Oranien-/ Burg, OWE, Gutachter für KFZ Schäden und Bewertung
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10.11.2008, 20:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.11.2008, 23:07 von wiegald.)
Ne Owe mit Sidebags braucht man sich keinerlei Gedanken machen. Einzig der Beifahrerairbag ist relevant wenn du einen Kindersitz/Babyschale dort anschnallst.
Allerdings wäre es echt super wenn jemand dazu was genaues sagen kann. (Zum Beifahrerairbag) Tux ich soll dich nich fragen, tue ich aber trotzdem.
Die Geschichte zu meinem Benz erzähl ich die Tage mal. Soviel vorweg ... er ist nicht ganz tot.
Grüße Wiegald - noch immer suchend unterwegs
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Hallo Wiegald,
die Sache sieht folgendermaßen aus: wenn man z.B. ein Airbaglenkrad gegen ein Sportlenkrad OHNE Airbag austauschen will, muß der Ausbau in einer Fachwerkstatt gemacht und dokumentiert werden.
Bei VW gibt`s dafür spezielle Set`s, die alle dafür benötigten Teile beinhalten (also nicht einfach Stecker ab & weiter geht`s
Außerdem mußt Du dafür unterschreiben, daß Du den Ausbau ausdrücklich wünschst und Dir über die Risiken, ohne Airbag zu fahren, im Klaren bist.
Ich habe das bei mir auf Arbeit für einen Kumpel machen lassen, das hat inklusive Arbeitslohn 150 € gekostet. Hinzu kommt dann noch die Eintragung in die Fahrzeugpapiere (hierfür ist auch die o.g. Werkstatt-Doku erforderlich).
Daß mit dem Ausbau aber eine "Nutzungsbeschränkung" einher geht, wäre mir neu...
Gruß Rainer
Mingblau Perleffekt, Interieur by http://www.km-lederdesign.de/ , Recaro`s, Tempomat und originale Zusatzinstrumente nachgerüstet, US-Blinkleuchten, 2-teilige 8x17 RH-Felgen mit 225/45er Conti Sport Contact 3 (Bolero`s zum Aufarbeiten auf Lager ), Bilstein B6, 20er Eibach-Federn, 20mm Höherlegungs-Kit (Weitec)
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10.11.2008, 23:06
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.11.2008, 23:09 von wiegald.)
(10.11.2008, 21:04)Deguello81 schrieb: Daß mit dem Ausbau aber eine "Nutzungsbeschränkung" einher geht, wäre mir neu... Ebend Rainer nicht nur dir.
Das ich dafür unterschreiben muss und so ist mir klar. Kenne ich ja von meinem auch so. Aber die Nutzungseinschränkung ist ja mal totaler quatsch.
Aber es kristalliert sich heraus, auch aus meinen Nachforschungen, das es erlaubt ist, wie Tux schrieb, Kindersitze der Klassen I-III in Fahrtrichtung auch mit aktiven Beifahrerairbag zu nutzen. Allerdings sollte der Sitz sich in der letzten Raste befinden. Also soweit hinten wie möglich.
Grüße Wiegald - Winterauto gefunden wehe Semu du sagst jemanden was
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(10.11.2008, 13:35)wiegald schrieb: Hi.
Nich lachen jetzt.
Laut Service-Meister im AH Mercedes (Zwickau) bekam ich folgende Aussage:
Mit abgeschalteten Airbag darf ich nur den Kindersitz auf der Beifahrerseite mitnehmen.
Auf meine Frage was er unter dem "nur" versteht, antwortete er: Keine Personen mehr ohne Kindersitz.
Hallo Wiegald,
is doch totaler Quatsch was der Meister da gesagt hat.
Soweit ich weiss muß bei deaktiviertem Aibag ein Hinweis dazu vorhanden sein und wenn ich mich nicht irre gab's doch auch Autos bei denen es einen Schalter gab um den Beifahrer Aibag zu deaktivieren - eben für Kindersitze auf dem Beifahrersitz.
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Gruss aus PAF Bayern
Helium
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HI,
das ist doch wieder typisch Deutschland, so ein Zinober wegen nem Airbag. Ob ich mit oder ohen Airbag rumfahre ist in erster Linie doch wohl meine Sache, denn ich schade oder verletzte damit keinen, ausser evtl. mich selbst, also was soll das? Genau so hohl wie die Anschnallpflicht.
Für mich aber sehr interessant, das man nen normalen Kindersitz, also keine Babyschale trotz Beifahrerairbag vorne platzieren darf, wußte ich bis jetzt so nicht.
Gruß
Ralph
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