Verständnisproblem beim Kfz-Verkauf
#1
Question 
Hallo Freunde der offenen Fahrkultur,

ich habe ein Verständnis- und evtl. auch ein rechtliches Problem. Nun ich weiß nicht, ob ich hier in der richtigen Sparte bin – sollte ich falsch liegen, dann verschiebt es bitte in die richtige; danke schon im Voraus. Au Backe

Ich habe mein Fahrzeug kurz vor Weihnachten verkauft (nein nicht das Cabrio, sondern unsere Familienkutsche). Der Interessent hat sich auf eine Zeitungsannonce gemeldet und wir wurden uns handelseinig. Da dieser aus dem Raum Dortmund kommt, hat er mir vorgeschlagen, einen Kaufvertrag über das Telefon auszufüllen, ihn mir dann unterschrieben zu faxen – sollte ihn unterschreiben und zurück faxen; er wollte dann Anfang diesen Jahres zu mir kommen, den Betrag in bar übergeben und das Fahrzeug mitnehmen (nein, eine Anzahlung per Vorkasse hatten wir nicht ausgehandelt). Da er das Fahrzeug in den „Osteuropäischen-Raum“ weiterverkaufen wolle, sollte ich ihm noch Bilder per Email zu kommen lassen; was ich auch tat. So weit, so gut.

Nun, das alte Jahr ging und das Neue kam; aber der Käufer nicht. Als ich ihn am vereinbarten Tag abends telefonisch erreichen konnte, meinte er, da seine Freundin einen Unfall hatte, könne und wolle er an diesem Tag nicht kommen; da sie zwei Tage später operiert werden sollte, möchte er gerne bei ihr bleiben – na gut, man ist ja menschlich also haben wir einen neuen Abholtermin telefonisch vereinbart. Er versprach, mir telefonisch auch noch mal die Ankunftszeit mitzuteilen.
Und was passierte – alles, nur er kam nicht; kein Telefonat, keine Email oder sonst was. Er ist auch bis jetzt telefonisch nicht erreichbar. Gut, habe ihm eine SMS geschrieben mit der Bitte, er solle sich doch telefonisch melden – nichts. Gestern habe ich ihm dann eine Email und ein Fax geschickt mit einer Fristsetzung zur Fahrzeugabholung und dem Hinweis, wenn dieser Termin wieder fruchtlos verstreicht, werde ich von ihm eine „Standgebühr“ verlangen. Heute kam dann eine Reaktion mit folgendem Inhalt: Seiner Meinung nach sei kein Kaufvertrag zustande gekommen; ich hätte ihm lediglich nur ein Angebot gefaxt und er hätte keine Verwendung mehr für das Fahrzeug. So nun steh ich da, mit meinem „ungewaschenen“ Hals. Das das kacke oder was?!

Nun zu meinem Verständnisproblem:

Was habe ich denn eigentlich getan und in der Hand – ist das nun, ein Angebot oder ein Kaufvertrag? Uuups

Auf dem Papier steht eindeutig „Kaufvertrag“; auch die „Aufmachung“ sieht wie ein Kaufvertrag aus; es sind die Fahrzeugangaben, der Ausstattungsumfang, die technischen Mängel, der Km-Stand aufgeführt, es ist der Tag der Übergabe und der Kaufpreiszahlung notiert (es wurde von mir noch ein Ausschluss der Gewährleistungs- und Sachmängelhaftung auf dem Fax notiert). Es steht dort nichts von wegen Angebot oder Zahlung erst bei Weitervermittlung o. ä.

Rechtliche Fragen:

Bitte nicht falsch verstehen, ich möchte keine Rechtsberatung; ich möchte eigentlich nur wissen, wie ihr jetzt handeln würdet.

1. Soll ich auf Vertragserfüllung bestehen?Pha... Das haste nun davon!
2. Wie schaut’s aus mit einer „Konventionalstrafe“ – wenn ja, wie hoch?
3. Kann ich ihm die weiteren unnötigen Kosten anlasten (erneutes Zeitungsinserat etc.)?
4. Sollte der erneute Kaufpreis niedriger sein als der jetztige – hat er die Differenz auszugleichen?

Ich weiß, Fragen über Fragen. Wäre schön, wenn Ihr Euch mal dazu meldet – vielleicht auch ein paar, die täglich mit Kfz-Verkäufen zu tun haben oder auch juristisch Vorgebildete.Ja Massa
Servus

Winni

Smile Getreu dem Motto: "Leben und leben lassen!" Smile
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#2
hallo,

also ich würde einfach mal locker bleiben.

klar ist es nervig wenn man davon ausgeht das der wagen so gut wie verkauft ist. aber dir ist ja nicht wirklich ein schaden entstanden, ausser das dir das alte auto ständig im weg steht.
du hast das auto und er das geld.

ich würde das auto einfach nochmal inserieren. vielleicht bekommst du ja jetzt sogar mehr geld. und würdest du ihm dann die differenz auszahlen???
also für mich wäre klar, egal was die rechtssprechung dazu sagt, einfach neu inserieren.

wenn du pech hast kommt er dir mit nen anwalt, dann musst du mitziehen und dann geht das erstmal auf unbestimmte zeit in den rechtsstreit.
dadurch hast du noch mehr zeit verloren. in dieser zeit könntest du das geld auf ein tagesgeldkonto einzahlen und aus den zinsen deine unkosten ausgleichen.

grüsse sandro


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#3
Hallo Winni,

Mensch, das ist ärgerlich!

Den Schurken würde ich aber nicht so ohne weiteres in Ruhe lassen. Schliesslich hast du ja einen Schaden, weil das neue Jahr angefangen hat und das Auto in Augen vieler Käufer ein Jahr älter ist. Big Grin

Wenn du von dem Käufer den unterschriebenen Kaufvertrag hast, so würde ich auf der Erfüllung oder dem Schadenersatz bestehen. Bei einer Rechtsschutzversicherung ist die Sache für dich ohne ernsthaftes finanzielles Risiko. Wenn du keine hast, aber ADAC-Mitglied bist, so kannst du dich vom Rechtsanwalt einmal kostenlos beraten lassen. Selbst wenn alles nicht vorhanden ist, dürfte eine Erstberatung maximal 50-100,- kosten und danach kann man sich entscheiden.

Gruss,
Andrei
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#4
Hi Winni,
(10.01.2009, 01:00)Andrei schrieb: Selbst wenn alles nicht vorhanden ist, dürfte eine Erstberatung maximal 50-100,- kosten und danach kann man sich entscheiden.

das geht auch günstiger, ohne irgendwo Mitglied zu sein, oder eine Vertrags-Rechtschutzversicherung zu haben.

Ruf einfach Deine nächstgelegene Verbraucherberatungsstelle an, die bieten in der Regel Rechtsberatung nach vorheriger Terminvereinbarung mit einem Rechtsanwalt an, kostet hier bei uns z.B. 15,-/Viertelstunde.
Eine Viertelstunde ist länger, als Du glaubst!
Ich habe dies schon ein paar mal in Anspruch genommen und war immer vor der Zeit durch mit dem Gespräch.
Den letzten Anwalt sprach ich mal drauf an und der sagte mir, dass die allermeisten Fälle nach 5-10 Minuten klar sind. Du musst halt nur die Unterlagen mitnehmen und den Fall wie hier schildern, ich bin mir nahezu sicher, der wird Dir sehr schnell alle in Betracht kommenden Möglichkeiten inkl. Kosten/Risiko innerhalb dieser 15 Minuten erläutert haben.

Viel Erfolg + Gruss,
Holli
Nutzer, die b.a.W. von mir keine weitere Hilfe erwarten können: akte02
Infos dazu auf Nachfrage per PN.

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[Bild: 118275_5.png]
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#5
Moin sagen!

Eigentlich - und unter Nichtbeachtung der Menschlichkeit - ist es ganz einfach: Es handelt sich bei eurer Abmachung um einen gültigen Kaufvertrag.

Dieser ist in Deutschland dankenswerterweise bis in alle Einzelheiten seit Ewigkeiten geregelt:

Kaufverträge im deutschen Recht obliegen zweier gleichlautender Willenserklärungen: Angebot und Annahme. Du hast mit deinem Inserat ein (zunächst unverbindliches) Angebot gemacht (man spricht speziell bei Werbeprospekten von einem "Invitatio ad offerendum") und dann später mit dem Knaben am Telefon die genauen Kausaltitäten abgekaspert...bereits damit ist ein gültiger Kaufvertrag gem. § 433 BGB zustande gekommen. Dass ihr das Ganze dann noch per Fax verschriftlicht habt, ist hier nicht von Belang...allerdings besser, da der Gesprächspartner so als Annehmer zu identifizieren ist.

Allerdings könnte der Vertrag untergegangen sein - eine Möglichkeit hierfür ist der Rücktritt vom Vertrag durch den Schuldner. Dies könnte unter bestimmten Voraussetzungen geschehen, jedoch sehe ich keine dieser Voraussetzungen aus den §§ 440, 323 oder 326 BGB (hier wird's echt kompliziert) in deinem Fall erfüllt. Insofern sehe ich keinen Untergangsgrund.

Du könntest also - nach einer entsprechenden Fristsetzung, während der du auf Abnahe des Fahrzeugs bestehst - vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz für vergebliche Aufwendungen verlangen.

So sieht's grundsätzlich aus...wie sich das aber in der Praxis auswirkt, speziell in deiner Praxis....da solltest du dich von einer Verbraucherberatung beraten lassen.

Schönen Gruß aus Hang Over!
DCool n KryptCool n
Audi 300, Bj. 1965, 15'' Stahlfelgen, sonst alles original, hier mit Hardtop...pssst, vielleicht merkt's ja keiner!
[Bild: IMG_8757a.JPG]
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#6
Moin,

ich stimme Don zu (ohne jetzt BGB zitieren zu können, das kann Don berufsbedingt besser),
es gibt einen gültigen Kaufvertrag.

Ob es sich in letzter Konsequenz lohnen würde den Käufer auf Erfüllung zu verklagen musst Du entscheiden. (wenn Du das Auto anderweitig zu gleichem Preis vermarkten kannst, würde ich den Aufwang nicht treiben wollen....)

Aber erstmal fachkundigen Rat holen...u.U. ist ja auch ein anwaltliches Schreiben an den Käufer schon ausreichend.

Uwe
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#7
Hi,
um das nochmal besser zu verstehen:
Dir liegt ein (gefaxter) Kaufvertrag vor, den der Käufer (Interessent) bereits unterschrieben hat?
Der "Käufer" ist in Deutschland wohnhaft & wollte das Auto nur weiter in den Osten verkaufen?

Dann ist Don nicht viel hinzuzufügen.
Allerdings hoffe ich, Du hast einen "neuen" Kaufvertrag genutzt, wo Deine 2 jährige Sachmangelhaftung (Gewährleistung) für das Auto als Privatverkäufer ausgeschlossen ist. Ansonsten sei froh, dass Du da raus bist Zwinker .
Macht der Käufer den Eindruck, dass er auch über das Geld verfügt, was als Kaufpreis ausgemacht ist? Ein Rechtstreicht kostet Zeit & Geld und Ärger...fragt sich, ob der Kaufpreis so gut war, dass es Dir das wert ist.
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#8
Endkunde schrieb:Ein Rechtsstreit kostet Zeit & Geld und Ärger
Hallo,

dem sei noch folgender Grundsatz hinzugefügt: Vor Gericht und auf hoher See befindest Du Dich in Gottes Hand (oder Manitous Hand oder der Hand des Großen Grünen Arkelanfalls, ja nachdem, an wen oder was Du glaubst). Soll heißen: auch, wenn Du Recht hast, bedeutet dies nicht automatisch, dass Du vor Gericht auch Recht bekommst. Grandpa
Also lieber eine Stunde länger überlegen als Monate lang ärgern.
Grüße von der Ems,
Andreas

Saison 04-09: Typ89 Cabriolet ABK EZ 20.06.1994
Daily Driver:    A4 B6 Cabriolet BFB EZ 16.06.2004
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#9
(10.01.2009, 17:46)lemmy schrieb:
Endkunde schrieb:Ein Rechtsstreit kostet Zeit & Geld und Ärger
Hallo,

dem sei noch folgender Grundsatz hinzugefügt: Vor Gericht und auf hoher See befindest Du Dich in Gottes Hand (oder Manitous Hand oder der Hand des Großen Grünen Arkelanfalls, ja nachdem, an wen oder was Du glaubst). Soll heißen: auch, wenn Du Recht hast, bedeutet dies nicht automatisch, dass Du vor Gericht auch Recht bekommst. Grandpa
Also lieber eine Stunde länger überlegen als Monate lang ärgern.

Hallo,

da hast Du wohl wahr geschrieben.-az2-

Aus langdauernder und bitterer Erfahrung.Bin verärgert!

Gruß,

kAlle
Gruß aus dem schönen Weserbergland,

kAlle

Meine Audis:

A3, Typ 8P, 2004
Cabrio, Typ 89, 1997
Coupé S, Typ C1, 1971

Im Konjunktiv ist alles möglich

[Bild: b4xgeyyzc9euazynp.jpg]








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#10
Hi,

vergiß das Ganze und inseriere neu. Auch wenn's eine besch... Aktion war.Das ja man doof
herzliches Servus aus Wien, Tom Zwinker

[Bild: 204769_5.png] , Sambabraun Perleffekt (LZ8P), graues Teilleder (TV), graues Stoffverdeck (SW) elektrisch, EDS, Sitzheizung, Alarmanlage, Klimaanlage, Tempomat, BC+AC, Alpine CDE-178BT, Phase RS6, Doorboards, SRA, DE's, US-Blinkerecken, Seitenblinker kristallweiss, Edelstahl-Halbanlage von BN-Pipes (= ab Kat), RS2 Stabi, RS2 Querlenker rot pulferbeschichtet, Powerflex PU Buchsen "Black Series",  Stahlflex rot, ...
225/40 R18 92Y Bridgestone Potenza RE050A auf Borbet LS blackchrome-poliert
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