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Hallo,
ich habe derzeit ein abgemeldetes Fahrzeug im Hof stehen. Das Fahrzeug ist Totalschaden.
Der Motor ist ausgebaut und alle Flüssigkeiten, die die Umwelt schädigen könnten, sind entsorgt. Soweit ich weis, darf man abgemeldete Fahrzeuge, wegen des Umweltschutzes nicht auf seinem Grundstück abstellen. Von diesem Fahrzeug geht jedoch keine Gefahr für die Umwelt aus. Könnte ich dieses Fahrzeug bei mir im Hof stehen lassen, ohne eine Strafe befürchten zu müssen?
Gruß und danke für eure Meinungen
Ralf
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Grüss dich,
solange es auf einem Privatgrundstück steht sollte das doch kein Problem sein oder? Ausser man hat unliebsame Nachbarn die einen nix gutes möchten
Gruss Daniel
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Gruß aus dem schönen Weserbergland,
kAlle
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Im Konjunktiv ist alles möglich
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Hallo,
danke für den Link. Wenn ich das so lese, sollte ich mich mal bei der Kreisverwaltung informieren.
Andererseits: Wer will schon schlafende Hunde wecken? (Sorry, das ist kein Angriff auf den öffentlichen Dienst)
Gruß
Ralf
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Das ist ja alles kompliziert Ab wann ist ein Auto nun Schrott und keine Wertsache mehr, also das soll erstmal einer Verstehen :p
Gruss Daniel
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Angenommen es soll ein Oldtimer werden kannst du ihn auf einen Privatgrundstück stehen lassen wenn keine Gefahr für die Umwelt daraus entsteht! Weiß es aus erster Hand, nachdem mein Dad und ich gegen das Umweltamt ankämpfen durften! Die wollten unteranderem die Verschrottung der S2 Limousine-Rohkarosse weil das doch nur noch Müll ist! Als Klulturgut aber nicht und darf offiziel erhalten werden! Tipp stammt aus der Oldtimer Mark!
Hoffe es ist nicht schon zu spät!
Grüße krujtzschoff
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AUDI Cabriolet, Zulassung 17.02.1994, MKB: ABK, Typbezeichung 2.0E @E85, Zulassungszeitraum 04-10
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Hallo Zusammen,
wenn ich das da so lese, dann muss ich mein unfallbeschädigtes Cabrio und meine am Mittwoch letzet Woche angefahrenen B3 (Winterauto) wohl ziemlich schnell loswerden.
Gruß
Norbert
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na dann hab ich ja glück das das amt nicht zu mir kam.
in meinen besten zeiten war mein hof voll.
2 schrottgölfe in der garage, einen ausgeschlachteten corrado vor der garage, einen noch fahrbereiten golf 2 vor der garage und einen opel kadett auch nicht mehr fahrbereit auf der terrasse
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Ja da hattest Glück.
1. Wenns Schrott ist unterliegt es dem Abfallrecht - braucht ne Genehmigung zu lagern. bekommst aber nicht gggg
2. Wenns zum Ausschlachten ist bist Verwerter - auch hier braucht ne Genehmigung. Auch die bekommst du nicht ggg
Komplizierte Geschichte - aber dürfte sich zwischenzeitlich erledigt haben.
Unser neues Schätzchen
Audi Cabriolet, 2.6, km 110 kW, Bj. 05/1996, pelikanblau pereffekt und dunkelblaues automatisches Verdeck;
Lederausstattung schwarz, Sitzheizung, Handschalter, Orginal 15-Zoll-Alufelgen 10 Speichen Competition,
Orginales Gamma-Radio, Orginales Sportfahrwerk, und erst 85 500 km;
Leider nicht mehr unter uns:
Audi Cabriolet, 2.3 E, NG, Bj. 05/93, laserrot und schwarzes Verdeck,
Stoffaustattung anthrazit (zwischenzeitlich schwarze Kunstlederüberzüge), Sitzheizung, Handschalter,
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CD-Radio mit USB, MiniCheck, Sucht-Sound serienmäßig,
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(25.10.2009, 20:19)bumbasi schrieb: na dann hab ich ja glück das das amt nicht zu mir kam.
in meinen besten zeiten war mein hof voll.
2 schrottgölfe in der garage, einen ausgeschlachteten corrado vor der garage, einen noch fahrbereiten golf 2 vor der garage und einen opel kadett auch nicht mehr fahrbereit auf der terrasse
Hihi , dann bin ich ja nicht der einzige Kranke - so viel wie bei dir waren es zwar nicht aber da stand schon gern mal mehr rum als was man normalerweise braucht
bei uns im Dorf stört sich da keiner dran...
Grüsse von ClusteriX
Durch Leidenschaft lebt der Mensch, durch Vernunft existiert er bloß
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